1. Für die Aufnahme eines Hilfsmittels in das Hilfsmittelverzeichnis kommt es nicht darauf an, ob das Hilfsmittel nur ausnahmsweise oder regelmäßig zur Befriedigung von Grundbedürfnissen benötigt wird. 2. Ein Handbike, das Geschwindigkeiten von 10 bzw 14 km/h motorisch unterstützt, überschreitet das Maß des Notwendigen, weil kein Grundbedürfnis besteht, sich den Nahbereich schneller als mit durchschnittlicher Schrittgeschwindigkeit nichtbehinderter Menschen zu erschließen.