Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
1. Die in einem zwischen Leistungsträgern geführten Erstattungsstreit eingelegte Anschlussberufung des Erstattungsberechtigten, mit der er den Erstattungszeitraum auf Folgezeiträume erweitert, ist unzulässig. 2. Das BSG ist an die Auslegung von Landesrecht durch das LSG auch dann gebunden, wenn das LSG für seine Auslegung bundesrechtliche Vorschriften herangezogen hat (Fortsetzung von BSG vom 3.7.1956 - 1 RA 30/56 = SozR Nr 43 zu § 162 SGG). 3. Zur Abgrenzung einer "stationären Einrichtung" von...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 12/16 R
Für das Überschreiten des Grenzwertes für die Nachunternehmerhaftung kommt es auf den Gesamtwert der Bauleistungen an, die das in Anspruch genommene Bauunternehmen bezogen auf die Erstellung des vom Bauherrn in Auftrag gegebenen Bauwerks an alle Nachunternehmen fremdvergeben hat.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 1/15 R
Von einem Aufhebungsverwaltungsakt können über die im Wortlaut seines Verfügungssatzes konkret bezeichneten Bewilligungen hinaus weitere Bewilligungen umfasst sein, wenn sich dies aus der Auslegung des Aufhebungsverwaltungsakts nach dem objektiven Empfängerhorizont ergibt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 9/17 R
Ein Kinderzuschlag ist abweichend vom tatsächlichen Zufluss dem Monat als Einkommen zuzurechnen, für den er zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II erbracht worden ist.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 35/16 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 15. Februar 2017 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 18/17 B
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 3. April 2017 wird als unzulässig verworfen. Der Antrag der Klägerin, ihr für das Revisionsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt V, C, beizuordnen, wird abgelehnt. Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 11/17 R
Kosten für die Reparatur einer Brille sind nicht vom Regelbedarf umfasst, sondern begründen einen Sonderbedarf in der Variante der Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 4/17 R
Auf die Beschwerde der Klägerin werden die Beschlüsse des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. September 2016 und des Sozialgerichts Berlin vom 15. August 2016 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist zulässig. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens der weiteren Beschwerde trägt der Beklagte. Der Streitwert wird auf 39 660 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 7 SF 1/16 R
Der Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 5. April 2017 Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Prozessbevollmächtigten beizuordnen, wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 28/17 BH
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 26. Oktober 2016 wird als unzulässig verworfen. Der Beklagte hat den Klägern die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 108/17 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 29. November 2016 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 4/17 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 21. März 2014 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 140/14 B
Die Anhörungsrüge sowie die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 28. Juni 2017 - B 6 KA 81/16 B - werden zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 5/17 C
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 1. März 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 108 680,86 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 12 R 25/17 B
Die Aushändigung von Lebensmittelgutscheinen als Sachleistung im Fall einer Sanktion stellt den Erlass eigenständiger Verwaltungsakte dar, sodass bei Rücknahme der Sanktion eine Anrechnung des Wertes der Gutscheine auf den Auszahlungsanspruch nicht in Betracht kommt, solange diese Verwaltungsakte wirksam sind.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 34/16 R
Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. April 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1800 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 ÜG 13/17 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 6. April 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 V 32/17 B
Zur Prüfung eines wichtigen Grundes für den Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung iS der Sperrzeitregelung im SGB III sind ausreichende tatsächliche Feststellungen zu den objektiven Begleitumständen zur Feststellung der subjektiven Absicht einer Inanspruchnahme der vorgezogenen Altersrente erforderlich.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 17/16 R
Arbeitsuchenden mit Berufsabschluss darf durch ein Vorauswahlverfahren nicht der Zugang zur Vermittlung in ihrem Berufsfeld vollständig verwehrt werden.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 11 AL 24/16 R