Aktuelle Urteile Bundessozialgericht

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GERICHT
JAHR
Das auf ausgebildete Physiotherapeuten beschränkte Weiterbildungserfordernis für Leistungen der manuellen Therapie, das Masseure/medizinische Bademeister von der Erbringung dieser Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich ausschließt, enthält für diese Berufsgruppe eine gerechtfertigte und zumutbare Einschränkung ihrer Berufsausübungsfreiheit (Fortentwicklung von BSG vom 22.7.2004 - B 3 KR 12/04 R = SozR 4-2500 § 125 Nr 2 und Nr 6).
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 KR 24/15 R
1. Eine depressive Erkrankung, die durch eine Fehlgeburt ausgelöst wurde, kann bei der Bemessung des Elterngelds zur Verschiebung des Bemessungszeitraums für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit führen. 2. Bei der Bemessung des Elterngelds schließt der Begriff der Schwangerschaft den Vorgang der Geburt, Fehl- oder Totgeburt ein. 3. Ob eine Krankheit maßgeblich durch eine Schwangerschaft bedingt ist, beurteilt sich bei der Bemessung des Elterngelds nach dem...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 EG 9/15 R
Eine im Verwaltungsverfahren unterbliebene Anhörung kann im wiedereröffneten Berufungsverfahren jedenfalls dann noch wirksam nachgeholt werden, wenn das Revisionsgericht die Sache nicht nur wegen der unterbliebenen Anhörung zurückverwiesen hat.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 10 LW 1/15 R
1. Die bundesmantelvertragliche Vorschrift über die Verlängerung einer zunächst für zehn Jahre bedarfsunabhängig erteilten Genehmigung einer Nebenbetriebsstätte für Dialyseleistungen um weitere zehn Jahre hat drittschützende Wirkung zu Gunsten einer Hauptpraxis, in deren Versorgungsregion die Nebenbetriebsstätte liegt. 2. Die bundesmantelvertraglichen Vorschriften über die Beteiligung der Krankenkassen an Entscheidungen der Kassenärztlichen Vereinigungen über die Genehmigung von...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 22/16 R
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 13/16 R
2017-03-15
BSG 6. Senat
Auf die Revision der Klägerin zu 1. werden die Urteile des Landessozialgerichts für das Saarland vom 24. Mai 2016 und des Sozialgerichts für das Saarland vom 12. Dezember 2012 sowie der Bescheid der Beklagten vom 31. Mai 2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Februar 2012 (Beschluss des Widerspruchsausschusses vom 30. Januar 2012) mit der Maßgabe aufgehoben, dass die Wirkungen der Aufhebung erst mit Ablauf des 31. Dezember 2017 eintreten. Im Übrigen wird die Revision der Klägerin zu...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 20/16 R
Eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (juris: UWG 2004) zu Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen auf die Rechtsbeziehungen von Leistungserbringern nach dem SGB V untereinander kommt nur in Betracht, soweit dies zur Vermeidung verfassungsrechtlich nicht hinnehmbarer Rechtsschutzdefizite erforderlich ist.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 35/16 R
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 9. Dezember 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 10/17 B
1. Hängt die Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers von einem erst künftig entstehenden finanziellen Bedarf des Leistungsberechtigten und von seiner jeweiligen Bedürftigkeit ab, kann ein berechtigtes Interesse an der Feststellung bestehen, ob er wegen Art und Schwere seiner Behinderung auf die Nutzung eines noch zu beschaffenden Kfz angewiesen ist. 2. Der Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe nach der Eingliederungshilfe-Verordnung (juris: BSHG§47V) setzt nicht voraus, dass der behinderte Mensch "in...
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 2/16 R
Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 10. Februar 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 62/16 B
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. Mai 2016 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 79/16 B
Wird mit der Klage die Überweisung eines Unternehmens an einen anderen Unfallversicherungsträger begehrt, ist der Streitwert mit 5000 Euro festzusetzen, wenn das konkrete wirtschaftliche Interesse nicht beziffert werden kann.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 2 U 140/16 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. Oktober 2016 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 3 P 1/17 B
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juni 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Klägers im Beschwerdeverfahren.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 42/16 B
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 23. Juni 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Klägers im Beschwerdeverfahren.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 RS 45/16 B
Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. November 2016 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 37/16 BH
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. November 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 383/16 B