In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2013 008 835.2 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts durch den Vorsitzenden Richters Dr. Albrecht, den Richter Hermann und die Richterin Werner am 13. April 2015 beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.