In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das deutsche Patent 100 49 002 hat der 1. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 19. Oktober 2010 durch den Richter Schramm als Vorsitzenden sowie die Richter Schell, Dipl.-Ing. Schlenk, Dr.-Ing. Baumgart und Dr.-Ing. Krüger für Recht erkannt: 1. Das deutsche Patent 100 49 002 wird für nichtig erklärt. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in...