In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das deutsche Patent 40 39 161 hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 18. Juli 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Engels, der Richter Dr.-Ing. Kaminski, Dipl.-Ing. Groß undDr.-Ing. Scholz, sowie der Richterin Dr. Mittenberger-Huber für Recht erkannt: I. Das deutsche Patent 40 39 161 wird für nichtig erklärt. II. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt. III....