In der Patentnichtigkeitssache … betreffend das deutsche Patent 102 19 129 hat der 1. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 27. November 2012 durch die Präsidentin Schmidt sowie die Richter Voit, Dipl.-Ing. Sandkämper, Dr.-Ing. Baumgart und Dipl.-Ing. Schlenk für Recht erkannt: I. Das deutsche Patent 102 19 129 wird dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass es folgende Fassung erhält: 1. Verwendung einer Vorrichtung zum gleichzeitigen...