In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 307 62 205 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 20. November 2013 durch die Vorsitzende Richterin Klante und die Richterinnen Dorn und Kriener beschlossen: Die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 7, vom 8. Februar 2012 und 23. April 2013 werden aufgehoben, soweit die angegriffene Marke gelöscht wurde, und der Widerspruch insoweit zurückgewiesen.