Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Für die Frage der Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters setzt die Rückerlangung der Mietsache außer der Übertragung des Besitzes an der Wohnung vom Mieter an den Vermieter die Kenntnis des Vermieters von der Besitzaufgabe voraus.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 402/12
1. Allein der Umstand, dass der Beschäftigte einer Behörde bei der Unterzeichnung eines Rechtsmittelschriftsatzes durch den Zusatz "im Auftrag" auf das Bestehen eines behördeninternen Weisungsverhältnisses hinweist, rechtfertigt nicht die Schlussfolgerung, dass der betreffende Bedienstete nur als Erklärungsbote handeln und die erforderliche fachliche und rechtliche Verantwortung für den Inhalt eines von ihm unterzeichneten Schriftsatzes gegenüber dem Gericht nicht übernehmen wolle (Abgrenzung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 570/12
1. Der Verzehr nusshaltiger Schokolade, in dessen Folge ein an einer schweren Nussallergie leidendes Kind verstirbt, stellt einen versicherten Unfall dar. 2. Zur möglichen Mitwirkung einer außergewöhnlichen Nahrungsmittelallergie an den Unfallfolgen im Sinne von Nr. 3 GUB 99 (Nr. 3 AUB 2008).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 98/12
Durch die im Rahmen eines erfolgreichen Hochschulstudiums in der ehemaligen DDR zur Diplomlehrerin für Russisch und Geschichte erfolgte Ausbildung in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Didaktik und Methodik wurden besondere, für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse im Sinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG vermittelt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 429/13
Auf die Revision des Angeklagten W. wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 28. November 2012 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit er verurteilt worden ist. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 401/13
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Trier vom 15. März 2013 wird verworfen. 2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 343/13
Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Revision gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Februar 2013 zugelassen. Das vorbezeichnete Urteil wird gemäß § 544 Abs. 7 ZPO aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitwert: 105.046,96 €
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 122/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 16. Mai 2013 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des versuchten Mordes in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung und mit schwerer Brandstiftung sowie der Brandstiftung in vier Fällen schuldig ist. Die weiter gehende Revision wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 401/13
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 28. Januar 2013 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 210/13
1. Die Revision des Angeklagten R. gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 21. März 2013 wird als unzulässig verworfen. 2. Auf die Revision des Angeklagten U. wird das vorbezeichnete Urteil, soweit es ihn und die Mitangeklagten W. , K. und R. betrifft, im Schuldspruch dahin geändert, dass die Angeklagten jeweils der räuberischen Erpressung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig sind. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten U. wird verworfen. 4....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 323/13
1. Gegen die Beschwerdeentscheidung in Kostenfestsetzungssachen in Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet die Rechtsbeschwerde nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung statt, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat. 2. Im Spruchverfahren erhält der gemeinsame Vertreter der Antragsberechtigten, die nicht selbst Antragsteller sind, keine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 RVG-VV.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 4/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 15. März 2013 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Der Antrag der Zeuginnen S. und H. auf Ausschließung...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 389/13
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 18. Oktober 2012 wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. – Von Rechts wegen –
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 229/13
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 1. November 2012 aufgehoben, soweit das Landgericht das Verfahren hinsichtlich der Tatvorwürfe 1 bis 5 der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) vom 13. November 2007 eingestellt hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. – Von Rechts wegen –
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 297/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 10. Juli 2013, soweit es ihn betrifft, im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II. 3 der Urteilsgründe wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer (Einzel-)Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wird. Die Urteilsformel wird dementsprechend wie folgt neu gefasst: Der Angeklagte wird wegen schweren Bandendiebstahls in drei Fällen und wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 408/13
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 9. April 2013 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass für die Tat II. 6 der Urteilsgründe eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verhängt wird. 2. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels, die insoweit durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten und die dem Neben- und Adhäsionskläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 368/13
Ein Vermieter, der dem Mieter vor Insolvenzreife Räume überlassen hat, ist regelmäßig Altgläubiger und erleidet keinen Neugläubigerschaden infolge der Insolvenzverschleppung, weil er sich bei Insolvenzreife nicht von dem Mietvertrag hätte lösen können.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 394/12
1. Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 betreffend Drogenausgangsstoffe (ABl. EU Nr. L 47 vom 11. Februar 2004 S. 1) sowie der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Gemeinschaft und Drittländern (ABl. EU Nr. L 22 vom 26. Januar 2005 S. 1, Nr. L 61 vom 2....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 124/13
Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Oberlandesgerichts München - 27. Zivilsenat - vom 12. März 2012 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde: 229.544,76 €
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 7/12