1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 10. Juli 2013, soweit es ihn betrifft, im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II. 3 der Urteilsgründe wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer (Einzel-)Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt wird. Die Urteilsformel wird dementsprechend wie folgt neu gefasst: Der Angeklagte wird wegen schweren Bandendiebstahls in drei Fällen und wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer...