Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 9/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 26. Oktober 2012 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 333/13
Auf die Revisionen der Beklagten und die Anschlussrevision des Klägers wird das Urteil des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 1. April 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 82/11
Die Anordnung der Sicherungsverwahrung gem. § 66 Absatz 1 StGB (in der nach Maßgabe der Gründe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, 2 BvR 2365/09, anzuwendenden Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22. Dezember 2010) neben lebenslanger Freiheitsstrafe ist zulässig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 124/13
1. Ein Rechtsanwalt muss durch organisatorische Anordnungen sicherstellen, dass bei dem Versand von Schriftsätzen per Fax nicht nur Fehler bei der Eingabe, sondern auch bei der Ermittlung der Faxnummer erfasst werden. 2. Die Kontrolle darf sich nicht darauf beschränken, die in dem Sendebericht enthaltene Faxnummer mit der zuvor aufgeschriebenen zu vergleichen; vielmehr muss der Abgleich stets anhand einer zuverlässigen Quelle vorgenommen werden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 154/12
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil der auswärtigen großen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom 27. März 2013 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte im Tatkomplex II. 1 freigesprochen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 258/13
Bewirkt der Schuldner eine Überweisung, indem er eigene Mittel über das Konto seines Vaters einem Gläubiger zuwendet, so kann sich dieser als Anfechtungsgegner nicht der Möglichkeit verschließen, dass die Zahlung auf einer Rechtshandlung des Schuldners beruht und die Gläubigergesamtheit benachteiligt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 104/13
Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt ist für die Untersuchung und Entscheidung zuständig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 336/13
Die Revision gegen das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 12. Oktober 2011 wird zugelassen. Auf die Revision der Beklagten wird das vorgenannte Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 172.499,84 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 164/11
Der beabsichtigten Entscheidung des 4. Strafsenats - 4 StR 223/13 - steht bisherige Rechtsprechung des Senats - soweit ersichtlich - nicht entgegen. Der Senat neigt aber mehrheitlich dazu, die Annahme von Handlungseinheit nicht auf selbständige Einfuhrhandlungen auszudehnen, die jeweils dem Zweck des Handeltreibens dienen, auch wenn die nachträgliche Zahlung für eine frühere Lieferung und die Übernahme der nächsten Lieferung zeitlich zusammentreffen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 319/13
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Landau vom 6. Juli 2012 wird auf Kosten der Kläger zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 22.718,15 €.
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  3. V ZB 155/12
Wird die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, verliert eine im Berufungsverfahren erhobene Widerklage entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 403/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der auswärtigen großen Strafkammer des Landgerichts Kleve in Moers vom 27. Juni 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 349/13
1. Zu der im Rahmen des Tatbestands des unerlaubten Betreibens von Anlagen gemäß § 327 Abs. 2 Nr. 3 StGB vorzunehmenden Abgrenzung zwischen Beseitigung und Verwertung von Abfall. 2. Zu den Voraussetzungen einer nachhaltigen Verunreinigung des Grundwassers als eigenständigen Schutzgutes des § 326 Abs. 1 Nr. 4 lit. a StGB.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 505/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Land-gerichts Dresden vom 28. März 2013 nach § 349 Abs. 4 StPO im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  3. 5 StR 358/13
1. Bei einem dem UN-Kaufrechtsübereinkommen (CISG) unterliegenden internationalen Warenkauf beurteilt sich ein gesetzlicher Schuldbeitritt aufgrund Firmenfortführung nach dem am Ort der gewerblichen Niederlassung des fortgeführten Unternehmens geltenden Recht (Firmenstatut). 2. § 25 HGB ist auch dann anwendbar, wenn ein in Insolvenz befindliches Unternehmen von einem Dritten außerhalb des Insolvenzverfahrens ohne Mitwirkung des Insolvenzverwalters lediglich tatsächlich fortgeführt wird. 3. Die...
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  3. VIII ZR 423/12
Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 RVG-VV unabhängig davon erstattungsfähig, ob das Verfahren später durch Rücknahme, durch Sachentscheidung oder in sonstiger Weise beendet wird (Abweichung von BGH, Beschluss vom 3. Juli 2007, VI ZB 21/06, NJW 2007, 3723).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 143/12
1. § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 liegt ein weiter Anlagenbegriff zugrunde. Während nach dem (eng gefassten) Anlagenbegriff in § 3 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 jede technisch selbständige Einrichtung eine (eigene) Anlage darstellte, ist unter einer Anlage nach § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 die Gesamtheit aller funktional zusammengehörenden technisch und baulich notwendigen Einrichtungen zu verstehen. 2. Anlagen, die nach § 3 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 nur fiktiv als Anlage gegolten haben, stellen nun in der Regel...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 262/12
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 18. Februar 2013 wird verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 392/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 10. April 2013 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit es ihn betrifft. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 411/13