Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

. Gefundene Dokumente: 16.431
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Der Mieter ist gemäß §§ 535, 241 Abs. 2, § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 416/12
Kooperation mit Wirtschaftsprüfer 1. Auch wenn Rechtsanwälten mittlerweile zahlreiche Rechtsformen für die gemeinschaftliche Berufsausübung zur Verfügung stehen, hat der Verkehr die berechtigte Erwartung, dass sich die unter einer einheitlichen Kurzbezeichnung auftretenden Berufsträger unter Aufgabe ihrer beruflichen und unternehmerischen Selbständigkeit zu gemeinschaftlicher Berufsausübung in einer haftungsrechtlichen Einheit verbunden haben. 2. Eine Bürogemeinschaft oder Kooperation...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 147/12
Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 8. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg vom 7. November 2012 aufgehoben. Das Verfahren wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen. Beschwerdewert: 3.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 650/12
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Shops eines Möbelhauses, das auf Wunsch des Kunden auch den Aufbau der gekauften Möbel beim Kunden anbietet, hält die Regelung "§ 4 Versand; Gefahrübergang; Versicherung (1) Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich." der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB nicht stand.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 353/12
Handelsverluste, die im Rahmen der vertragsgemäßen Anlage von Kundengeldern entstanden sind, sind nicht entschädigungsfähig ("Phoenix").
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 13/13
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 7. Dezember 2012 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 19/13
1. In der Abwägung schutzwürdiger Belange der Presse an der Veröffentlichung von persönlichen Daten mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung kann das Gewicht eines Eingriffs dadurch gemindert werden, dass die persönlichen Daten aufgrund von Presseberichten in früheren Jahren einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden und weiterhin im Internet zugänglich sind. 2. Eine Regelvermutung für den Vorrang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber der Pressefreiheit besteht nicht schon...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 304/12
1. Die in § 131 Abs. 1 Satz 1 AktG enthaltene Beschränkung des Auskunftsrechts des Aktionärs auf zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung einer Hauptversammlung erforderliche Informationen ist eine zulässige Maßnahme nach Art. 9 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 der Aktionärsrechterichtlinie. 2. Jedenfalls dann, wenn eine Frage auf eine Vielzahl von Informationen gerichtet ist, die zumindest teilweise nicht für die Beurteilung eines Tagesordnungspunkts relevant sind, muss der Aktionär,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 28/12
Die Revision der Kläger zu 1), 2) und 4) gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 30. November 2012 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Kläger zu 1) und 2) zu jeweils 33% und der Kläger zu 4) zu 34%. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 14/13
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 30. November 2012 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 25/13
Die Revision des Nebenklägers K. gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 5. März 2013 wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels sowie die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 518/13
Die Revision der Kläger zu 2) und 3) gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 7. Dezember 2012 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 14. Dezember 2012 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 18/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 8. Januar 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 265/13
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das dem Kläger am 3. Mai 2013 zugestellte Urteil des I. Senats des Anwaltsgerichtshofes Baden-Württemberg wird abgelehnt. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 37/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 3. Juli 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 454/13
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 527/12
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 11. April 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 388/13
Die Revision des Klägers zu 1) gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 14. Dezember 2012 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 34/13
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Amberg vom 22. März 2013 wird als unbegründet verworfen. 2. Die Kosten des Rechtsmittels und die der Angeklagten dadurch entstanden Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 387/13
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 2. Senats des Hessischen Anwaltsgerichtshofs vom 4. März 2013 wird abgelehnt. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 50.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 49/13