Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
1. Wird der Frachtführer (oder eine von ihm eingesetzte Hilfsperson) vor Beendigung des gemäß § 412 Abs. 1 Satz 1 HGB allein dem Absender obliegenden Verladevorgangs ohne dessen Kenntnis und Billigung beim Verladen des Transportgutes tätig, folgt daraus nicht, dass der Frachtführer das Gut schon zu Beginn seiner eigenmächtigen Mitwirkung bei der Verladung im Sinne von § 425 Abs. 1 HGB in seine Obhut genommen hat. 2. Verlädt der Frachtführer oder eine Hilfsperson das Transportgut eigenmächtig...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 144/12
Meilensteine der Psychologie 1. Werden von einem Sprachwerk höchstens 12% der Seiten des gesamten Werkes und nicht mehr als 100 Seiten zur Veranschaulichung im Unterricht an einer Hochschule öffentlich zugänglich gemacht, handelt es sich dabei um im Sinne von § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG „kleine“ Teile eines Werkes. Bei der Prüfung, ob danach kleine Teile eines Werkes öffentlich zugänglich gemacht worden sind, sind sämtliche Seiten zu berücksichtigen, die keine Leerseiten sind und deren Inhalt...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 76/12
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. Juli 2013 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 576/13
Online-Versicherungsvermittlung 1. Die Abgrenzung der Versicherungsvermittlung von einer Tätigkeit, die ausschließlich darauf gerichtet ist, Kontakte zwischen einem potentiellen Versicherungsnehmer und einem Versicherungsvermittler herzustellen, richtet sich nach dem objektiven Erscheinungsbild der ausgeübten Tätigkeit. 2. Bewirbt ein Handelsunternehmen im Rahmen seines Internetauftritts konkrete Versicherungsprodukte und ermöglicht es den Online-Abschluss von Versicherungsverträgen auf einer...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 7/13
Die Verurteilung nach § 4 Satz 1 GewSchG wegen einer Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 GewSchG setzt voraus, dass das Strafgericht die materielle Rechtmäßigkeit der Anordnung überprüft und dabei deren tatbestandliche Voraussetzungen eigenständig feststellt; an die Entscheidung des Familiengerichts ist es insoweit nicht gebunden.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 40/13
1. Wird der Mitarbeiter eines Betreuungsvereins zum berufsmäßigen Verfahrensbeistand in einer Kindschaftssache bestellt, steht der sich nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG ergebende Vergütungsanspruch entsprechend § 277 Abs. 4 Satz 1 FamFG dem Betreuungsverein zu. 2. Der Anspruch auf die erhöhte Vergütung nach § 158 Abs. 7 Satz 3 FamFG hängt nicht davon ab, dass der Verfahrensbeistand die ihm nach § 158 Abs. 4 Satz 3 FamFG zusätzlich übertragenen Tätigkeiten bereits aufgenommen hat....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 682/12
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberlandesgerichts München - 13. Zivilsenat - vom 18. Februar 2013 - 13 U 4766/12 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Streitwert: 26.250,50 €
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 96/13
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberlandesgerichts München - 13. Zivilsenat - vom 16. Januar 2013 - 13 U 4211/12 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Streitwert: 244.451,00 €
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  3. III ZR 53/13
Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 19. April 2013 - 1 U 109/12 - wird als unzulässig verworfen. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens hat die Beklagte zu tragen. Der Gegenstandswert für die Rechtsbeschwerde beträgt 500 €.
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  3. III ZB 46/13
Die Klägerin wird darauf hingewiesen, dass ihre Klage wegen fehlender Bestimmtheit des Klagegegenstands bislang unzulässig ist, solange sie die zur Zeit alternativ geltend gemachten prozessualen Ansprüche (Streitgegenstände) nicht in ein Eventualverhältnis aus Haupt- und Hilfsanspruch stellt. Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 371/12
Gegenstand eines Antrages auf schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen gemäß § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kann nicht die Begutachtung darüber sein, ob dem Antragsteller durch das Verhalten des Antragsgegners Gewinne in einer bestimmten Mindesthöhe entgangen sind.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 38/13
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberlandesgerichts München - 20. Zivilsenat - vom 27. Februar 2013 - 20 U 4208/12 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Streitwert: 45.215,29 €
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  3. III ZR 97/13
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 10. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Celle vom 25. Juli 2013 wird auf Kosten des Antragsgegners verworfen. Beschwerdewert: 2.340 €
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 464/13
1. Wird in einer Vertragsstrafenklausel wegen der strafbewehrten Fristen auf eine weitere Klausel Bezug genommen, in der die Fertigstellungsfrist neben anderen Fristen gesondert aufgeführt ist, so liegt insoweit eine trennbare Regelung der Vertragsstrafe vor, die einer eigenständigen Inhaltskontrolle unterzogen werden kann (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. Januar 1999, VII ZR 73/98, BauR 1999, 645). 2. Eine Zulassung der Revision ist nicht allein deshalb geboten, weil andere...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 371/12
1. Auf den Börsenpreis eines Finanzinstruments wird eingewirkt, wenn dieser künstlich, d.h. gegen die wahren wirtschaftlichen Verhältnisse erhöht, abgesenkt oder auch nur stabilisiert wird. Hierfür reicht es nicht aus, dass aufgrund des manipulativen Geschäfts erstmals ein Börsenpreis gebildet wird; erforderlich ist vielmehr, dass bereits ein Börsenpreis existiert, der sodann durch die Manipulation des Täters beeinflusst wird. 2. Für den nach § 28 Abs. 2 WpHG aF erforderlichen Taterfolg reicht...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 5/13
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Oberlandesgerichts München - 23. Zivilsenat - vom 19. März 2013 - 23 U 4383/12 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Streitwert: 49.766,55 €
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 132/13
Die in § 61 Abs. 1 FamFG für vermögensrechtliche Angelegenheiten vorgesehene Mindestbeschwer von über 600 € findet auf eine Kostenbeschwerde in einer nicht vermögensrechtlichen Angelegenheit keine Anwendung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. September 2013, XII ZB 464/12, FamRZ 2013, 1876).
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 597/13
1. Macht ein Beschwerdeführer geltend, er könne in seiner Eigenschaft als Beteiligter an einem Verfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Akteneinsicht nach §§ 29, 13 Abs. 1 VwVfG verlangen, so ist gegen die ablehnende Verfügung der Bundesanstalt gemäß § 48 Abs. 4 WpÜG der ordentliche Rechtsweg eröffnet. 2. Bei einem auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Anspruch auf Informationszugang (§ 1 Abs. 1 Satz 1 IFG) und...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 59/13
Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen organisatorischen Vorkehrungen im Rahmen der Fristenkontrolle gehört insbesondere, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in alle geführten Fristenkalender eingetragen worden sind. Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 116/13
Zu einer ordnungsgemäßen Büroorganisation gehört eine klare Anweisung, dass stets und unter allen Umständen zuerst die Fristen im Kalender eingetragen werden müssen, bevor ein entsprechender Erledigungsvermerk in der Akte eingetragen werden kann.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZB 13/12