1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 9. April 2013 a) wird Ziffer 4 des Tenors dieses Urteils dahin geändert, dass festgestellt ist, dass der Angeklagte verpflichtet ist, den Adhäsionsklägern 75% der künftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu erstatten, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Versicherer übergegangen sind, b) entfällt Ziffer 5 des Tenors und c) wird insofern von einer Entscheidung über...