1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 16. April 2018, soweit es den Angeklagten betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge in zwei Fällen schuldig ist; b) im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an...