1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 24. November 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des versuchten Betrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten in sechs Fällen, der Geldfälschung, der Beihilfe zur Geldfälschung und der Urkundenfälschung in vier Fällen schuldig ist, b) im Strafausspruch zu Fall II. 1.3. der Urteilsgründe aufgehoben; die verhängte Einzelfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten...