Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

. Gefundene Dokumente: 16.431
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
ONTRAS Gastransport GmbH Bei der Bemessung des Zuschlags zur Abdeckung netzbetriebsspezifischer unternehmerischer Wagnisse gemäß § 7 Abs. 5 GasNEV sind weder die Regulierungsbehörde noch das Beschwerdegericht gehalten, hinsichtlich einer Frage, zu der sich in der Wirtschaftswissenschaft noch keine einheitliche Auffassung gebildet hat, eine bestimmte Methode allein deshalb heranzuziehen, weil diese von fachkundiger Seite als mehrheitlich unterstützt angesehen wird.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 37/13
1. Der Anspruch auf Bestellung einer Erschließungsdienstbarkeit ist gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 3 SachenRBerG wegen eines Mitbenutzungsrechts (§§ 321, 322 ZGB) nur ausgeschlossen, wenn das Recht - unbeschadet eines etwaigen späteren Erlöschens auf Grund von § 8 GBBerG - nach dem Wirksamwerden des Beitritts gemäß Art. 233 § 5 EGBGB fortbestand. 2. Für eine einschränkende Auslegung von § 116 SachenRBerG im Lichte des Nachzeichnungsprinzips (§ 3 Abs. 2 SachenRBerG) ist kein Raum, wenn die Erschließung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 318/13
Ob der Eigentümer des mit einer Grunddienstbarkeit in Form eines Geh- und Fahrtrechts belasteten Grundstücks von dem Dienstbarkeitsberechtigten das Verschließen eines auf dem Weg angebrachten Tores für die Zeit zwischen 22 Uhr und 7 Uhr beanspruchen kann, lässt sich nicht generell, sondern nur unter umfassender Abwägung der beiderseitigen Interessen aufgrund einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls bestimmen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 184/14
Für die Frage, für welche Geschäfte der Handelsvertreter eine Provision erhalten soll und auf welchen Zeitpunkt es für das Entstehen des Provisionsanspruchs ankommt, ist die von den Parteien getroffene Vergütungsvereinbarung (hier im Zusammenhang mit Serienbelieferungsverträgen in der Automobilindustrie) maßgeblich.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 87/14
1. Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO sind nach Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nur einzuholen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schuldner unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht hat und durch die Drittauskünfte neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Sie sind erst dann nicht erforderlich, wenn aus den Angaben des Schuldners oder anderen offensichtlichen Umständen deutlich wird, dass die Drittauskünfte zu keiner auch nur teilweisen Befriedigung des Gläubigers führen können....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 77/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 8. August 2014 a) im Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Angeklagte des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen und mit Vergewaltigung sowie der Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen und mit Körperverletzung schuldig ist, b) im Gesamtstrafenausspruch mit der Maßgabe aufgehoben, dass eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 585/14
Die Revision des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 13. November 2013 wird verworfen. Der Nebenkläger trägt die Kosten seines Rechtsmittels. Eine Erstattung der dem Angeklagten im Revisionsverfahren sowie der dem Nebenkläger durch die Revision des Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen findet nicht statt. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 301/14
Exzenterzähne 1. Zu dem angesprochenen Verkehr, aus dessen Sicht zu beurteilen ist, ob ein Produkt wettbewerbliche Eigenart hat, gehören nicht nur die Endabnehmer, sondern auch die Abnehmer des Produkts auf vorangegangenen Vertriebsstufen. 2. Ein ehemals patentrechtlich geschütztes Element eines Erzeugnisses kann diesem wettbewerbliche Eigenart verleihen, wenn die konkrete Gestaltung dieses Elements technisch nicht zwingend notwendig ist, sondern durch eine frei wählbare und austauschbare...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 107/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kleve vom 19. März 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 528/14
Haben die Parteien eines Bauvertrags mit funktionaler Ausschreibung eine ergänzende Preisabsprache zu einem bestimmten Montagevorgang getroffen, liegt hierin nicht ohne Weiteres eine abändernde Vereinbarung oder eine Anordnung des Auftraggebers über die Art der Ausführung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 353/12
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags enthaltene Vertragsklauseln, wonach Gewährleistungsansprüche bis zur vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung des Auftraggebers in Höhe von 8% der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme durch Bürgschaften gesichert sind, benachteiligen den Auftragnehmer unangemessen und sind daher unwirksam (im Anschluss an BGH, Urteil vom 1. Oktober 2014, VII ZR 164/12, BauR 2015, 114 = NZBau 2014, 759).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 120/14
Kosten für Abschlussschreiben II 1. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für ein Abschlussschreiben setzt voraus, dass der Gläubiger vor dessen Übersendung eine angemessene Wartefrist von mindestens zwei Wochen nach Zustellung des Urteils, durch das die einstweilige Verfügung erlassen oder bestätigt worden ist, an den Schuldner abgewartet hat. 2. Um die Kostenfolge des § 93 ZPO im Hauptsacheverfahren zu vermeiden, muss der Gläubiger dem Schuldner außerdem eine Erklärungsfrist von im Regelfall...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 59/14
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 26. März 2014 wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen. Der Streitwert wird auf 20.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 95/14
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. Dezember 2013 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klage hinsichtlich des Schadensersatzanspruchs abgewiesen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache an den 6. Zivilsenat des Berufungsgerichts zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des dritten Rechtszugs, soweit über sie nicht bereits im Senatsbeschluss vom 5. November 2014 befunden worden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 10/14
1. Verfolgt der in erster Instanz erfolgreiche Kläger im Berufungsrechtszug mit einem Hilfsantrag erstmals einen Anspruch gegen den Hauptfrachtführer auf Abtretung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Unterfrachtführer, stellt dies eine Klageerweiterung dar, die mit der Anschlussberufung geltend gemacht werden muss (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. Januar 2011, I ZR 10/09, GRUR 2011, 831 Rn. 40 = WRP 2011, 1174 - BCC; Urteil vom 9. Juni 2011, I ZR 41/10, GRUR 2012, 180 Rn. 22 = WRP 2012,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 127/13
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 26. März 2014 werden verworfen. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen fallen der Staatskasse zur Last. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 410/14
Bei der "Umwandlung" einer von mehreren Stiftern errichteten unselbständigen treuhänderischen Stiftung in eine selbständige Stiftung ist der Treuhänder hinsichtlich der Ausgestaltung des Stiftungsgeschäfts (hier: Bildung und Zusammensetzung der Stiftungsorgane) nicht an eine ohne Mitwirkung der weiteren Stifter und Auftraggeber ergangene Weisung eines einzelnen Stifters gebunden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 434/13
Die Revision des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 30. April 2014 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Eine Erstattung der notwendigen Auslagen des Angeklagten im Revisionsverfahren findet nicht statt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 490/14
1. Nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28. April 2014 wird dem Angeklagten von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Angeklagte. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil a) im Schuldspruch dahin geändert und klargestellt, dass der Angeklagte des zweifachen schweren Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung jeweils in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 390/14