Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision gegen das Urteil des 11. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 7. Februar 2014 auf seine Kosten durch Beschluss gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen. 2. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis zu 7.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 93/14
1. § 1006 BGB findet auch dann Anwendung, wenn der Besitzer behauptet, das Eigentum im Wege der Schenkung erworben zu haben. 2. Dass ein (leitender) Angestellter über Schlüssel zu Räumen oder Nebenräumen des Arbeitgebers verfügt, dient im Allgemeinen der Erfüllung seiner dienstlichen Aufgaben und führt nicht dazu, dass er selbst als Besitzer der Räumlichkeit anzusehen ist; er ist vielmehr Besitzdiener. Die tatsächliche Gewalt über Gegenstände, die sich in den Räumen des Arbeitgebers befinden,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 63/13
Die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München - 15. Zivilsenat - vom 29. Mai 2013 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 171/13
Zahlt die Bank des Schuldners nach der irrtümlichen Rückbuchung einer schon genehmigten Lastschrift den Lastschriftbetrag vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den zum Einzug von Forderungen ermächtigten, mitbestimmenden vorläufigen Insolvenzverwalter aus, gilt ihr bereicherungsrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung nach der Verfahrenseröffnung nicht als Masseverbindlichkeit.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 258/12
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Coburg vom 29. August 2014 aufgehoben, a) soweit der Angeklagte wegen Untreue in 76 Fällen verurteilt ist und b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 587/14
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 9. September 2014 wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 1.080 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 179/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 27. November 2013 im Strafausspruch dahin geändert, dass die Einzelstrafe für Fall 2 der Urteilsgründe (Hinterziehung von Umsatzsteuer für den Voranmeldungszeitraum April 2006) auf einen Monat Freiheitsstrafe festgesetzt wird. Die weitergehende Revision wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 216/14
Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 21. März 2014 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 3.008.546,30 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 93/14
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 8. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. Mai 2014 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen. Der Streitwert wird auf 70.745,58 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 138/14
1. Die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 23. April 2014 werden verworfen. 2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die hierdurch dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 433/14
1. Nach Wegfall des Eigenkapitalersatzrechts besteht kein Anspruch des Insolvenzverwalters auf unentgeltliche Nutzung von Betriebsanlagen, die der Gesellschafter seiner Gesellschaft vermietet hat. 2. Eine Aussonderungssperre kann in der Insolvenz einer Gesellschaft auch gegenüber einem mittelbaren Gesellschafter geltend gemacht werden. Das hierfür zu entrichtende Nutzungsentgelt bemisst sich nach dem Durchschnitt des im letzten Jahr vor Stellung des Insolvenzantrages anfechtungsfrei tatsächlich...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 279/13
1. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Siegen vom 17. März 2014 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorbezeichnete Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte freigesprochen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin hierdurch entstandenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 424/14
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 24. Juni 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 514/14
1. Das mittels künstlicher heterologer Insemination gezeugte Kind kann gegen den Reproduktionsmediziner einen aus den Grundsätzen von Treu und Glauben folgenden Anspruch auf Auskunft über die Identität des Samenspenders haben. Die hierfür erforderliche rechtliche Sonderverbindung folgt aus dem Behandlungsvertrag, bei dem es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Kindes handelt. 2. Der Anspruch setzt kein bestimmtes Mindestalter des Kindes voraus. Machen die Eltern diesen Anspruch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 201/13
1. Auf die Revision der Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 19. August 2014 a) mit den Feststellungen aufgehoben, soweit die Angeklagte im Fall II.2. der Urteilsgründe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt wurde und im Ausspruch über die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten sowie im gesamten Maßregelausspruch; b) im verbleibenden Schuldspruch dahin berichtigt, dass die Angeklagte des Diebstahls in zwei Fällen sowie der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 574/14
Die Erforderlichkeit einer Betreuung kann im Einzelfall fehlen, wenn der Betroffene jeden Kontakt mit seinem Betreuer verweigert und der Betreuer dadurch handlungsunfähig ist, also eine "Unbetreubarkeit" vorliegt. Bei der Annahme einer solchen Unbetreubarkeit ist jedoch Zurückhaltung geboten (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 18. Dezember 2013, XII ZB 460/13, FamRZ 2014, 466).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 520/14
Die Erteilung einer Bewilligung zum laufenden Bezug von Abdrucken aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis in einem eigenständigen vorgelagerten Verfahren unabhängig von dem tatsächlichen Bezug von Abdrucken ist gesetzlich nicht vorgesehen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV AR (VZ) 1/14
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 2. Juli 2014 im Strafausspruch hinsichtlich der Taten 3 bis 7 und im Gesamtstrafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision der Staatsanwaltschaft und die Revision des Angeklagten werden verworfen. Der Angeklagte hat die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 486/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 30. Juli 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 601/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 10. Juli 2014 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass vorliegend jedenfalls dann die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen im Sinne des § 95 Abs. 3 Nr. 1a AMG gefährdet ist, wenn 20 Personen betroffen sind. Die Annahme minder schwerer Fälle in den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 549/14