1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 3. Februar 2015 nach § 349 Abs. 4 StPO unter Aufrechterhaltung der Feststellungen aufgehoben a) hinsichtlich dieses Angeklagten im Schuldspruch im Fall 1 der Urteilsgründe, im Strafausspruch in den Fällen 3, 5 und 8 der Urteilsgründe, im Ausspruch über die Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO und im Gesamtstrafausspruch, b) gemäß § 357 Satz 1 StPO hinsichtlich des Mitangeklagten G. im Strafausspruch im Fall 5 der...