Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
1. Im Anwaltshaftungsprozess gehört dann, wenn dem Anwalt vorgeworfen wird, seine Vertragspflichten bei der Durchsetzung eines Anspruchs verletzt zu haben, die Frage, ob jener Anspruch überhaupt bestand, zum Grund des Anspruchs (Anschluss an BGH, 13. Mai 1980, VI ZR 276/78, VersR 1980, 867). 2. Bei einem Klagebegehren, das sich aus mehreren Teilansprüchen zusammensetzt, kann ein einheitliches Grundurteil nur ergehen, wenn feststeht, dass jeder der Teilansprüche dem Grunde nach gerechtfertigt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 263/13
1. Das Fehlen der Befristungsentscheidung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG steht der Anordnung von Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht entgegen, wenn sichergestellt ist, dass diese Entscheidung so rechtzeitig vor der beabsichtigten Abschiebung ergeht, dass der Betroffene noch im Inland eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung in die Wege leiten kann. 2. Beruhen Ausreisepflicht oder Haftgrund dagegen auf einer wegen des Verstoßes gegen ein Einreiseverbot auf Grund einer früheren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 194/14
1a. Die Verjährung des Anspruchs des Leasinggebers auf Zahlung von Leasingraten ist gemäß § 205 BGB während eines auf Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichteten Rechtsstreits des Leasingnehmers, dem - leasingtypisch - unter Ausschluss der Sachmängelhaftung im Rahmen des Leasingvertrages kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche und -rechte gegen den Lieferanten übertragen worden sind, gehemmt. Denn das Recht des Leasingnehmers, die Zahlung der Leasingraten vorläufig einzustellen, wenn er ihm...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 119/14
Ein Antrag auf Aufhebung der Betreuung kann nur abgelehnt werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung sämtliche Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers noch vorliegen. Deshalb erfordert die Ablehnung eines solchen Antrags die Feststellung, dass dem Betroffenen die Fähigkeit fehlt, einen freien Willen i.S.v. § 1896 Abs. 1a BGB zu bilden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 500/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 16. April 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO), soweit eine Unterbringung des Angeklagten in der Entziehungsanstalt unterblieben ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO als...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 331/15
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 18. August 2014 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte S. freigesprochen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 71/15
Der Antrag der Klägerin auf Beiordnung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts wird zurückgewiesen. Die Revision gegen das zweite Versäumnisurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 25. Februar 2015 wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Revisionsverfahrens beträgt 77.690,50 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 81/15
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 10. Juni 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Beklagten gegen ihre Verurteilung zur Zahlung von Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 26.714,10 € seit dem 20. Juni 2009 zurückgewiesen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 74/14
1. Zur Abänderung eines nach dem vor dem 1. September 2009 geltenden Recht durchgeführten Versorgungsausgleichs im Hinblick auf eine betriebliche Altersversorgung. 2. Einem Feststellungsantrag im Hinblick auf einen künftigen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich fehlt grundsätzlich das Feststellungsinteresse, wenn die beantragte Feststellung den genauen Inhalt des Anspruchs auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich unbestimmt lässt und eine Feststellungsentscheidung damit nicht geeignet wäre,...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 166/13
In einer sonstigen Familiensache ist die Zuständigkeit des für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gerichts nur dann begründet, wenn es sich um eine Streitigkeit nach § 43 WEG handelt oder eine bedeutsame Vorfrage aus dem Bereich des Wohnungseigentumsrechts streitentscheidend ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 340/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 30. Juli 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer zurückverwiesen. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 483/14
Der Antrag der Klägerin, die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg vom 27. April 2015 in Verbindung mit dem Versäumnisurteil des Amtsgerichts Augsburg vom 16. Dezember 2005 (Az. 12 C 234/06) einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 135/15
Der Antrag der Klägerin auf Beiordnung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts wird zurückgewiesen. Die Revision gegen das zweite Versäumnisurteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 26. November 2014 wird auf Kosten der Klägerin als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Revisionsverfahrens beträgt 7.440,89 €.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 292/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 23. März 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 362/15
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten und der Streithelferin wird das Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 19. November 2014 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 70.000 €.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 8/15
1. Der Gutachter in einer Unterbringungssache muss schon vor der Untersuchung des Betroffenen zum Sachverständigen bestellt worden sein (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. August 2013, XII ZB 691/12, FamRZ 2013, 1725). 2. Die Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Entscheidungsgrundlage setzt gemäß § 37 Abs. 2 FamFG voraus, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 29. Januar 2014, XII ZB 330/13, FamRZ 2014,...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 250/15
Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Kaufpreisklage eines Insolvenzverwalters am inländischen Sitz des Insolvenzgerichts aus einem vom inländischen Insolvenzschuldner vor Einleitung des Insolvenzverfahrens geschlossenen Kaufvertrag mit einem im EU-Ausland ansässigen Käufer - hier auf Kaufpreiszahlung in Anspruch genommener Mitverpflichteter - bestimmt sich auch dann nicht nach Art. 3 Abs. 1 EuInsVO, sondern nach den Bestimmungen der EuGVVO, wenn der in Anspruch Genommene...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 17/15
Die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Erfurt vom 23. September 2014 wird verworfen. Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Beschwerdewert: 5.000 €
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 526/14
Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 23. Februar 2015 aufgehoben. Dem Kläger wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist gewährt. Die Sache wird zur Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 180.000 €.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 54/15
1. Steht - gegebenenfalls nach einer Auslegung der vom Amtsgericht in einer Abschiebehaftsache getroffenen Entscheidung - fest, ob im Hauptsacheverfahren (§ 417 ff. FamFG) oder im einstweiligen Anordnungsverfahren (§ 427 FamFG) entschieden worden ist, wird hierdurch auch der Gegenstand eines sich anschließenden Rechtsmittelverfahrens festgelegt. 2. Das Beschwerdegericht ist nicht befugt, eine tatsächlich im Hauptsacheverfahren ergangene Entscheidung des Amtsgerichts nachträglich als eine...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 40/15