Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 4. Dezember 2014 wird verworfen; jedoch wird der Schuldspruch dahin neu gefasst, dass die Worte "gemeinschaftlichen unerlaubten" entfallen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 310/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mainz vom 12. März 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte in den Fällen II. 8. und 9. der Urteilsgründe verurteilt worden ist; b) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe und den Vorwegvollzug. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 336/15
Die Revision des Steuerberaters gegen das Urteil des 1. Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg vom 18. Februar 2015 wird als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des Urteils auf die Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Steuerberaters ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StbSt (R) 2/15
1. Fordert das Gericht keinen Gerichtskostenvorschuss an und bleibt der Kläger untätig, beginnt der ihm im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 167 ZPO („demnächst“) zuzurechnende Zeitraum einer Zustellungsverzögerung frühestens drei Wochen nach Einreichung der Klage bzw. drei Wochen nach Ablauf der durch die Klage zu wahrenden Frist. 2. Macht die Teilungserklärung die Gültigkeit der Beschlüsse der Wohnungseigentümer von der Protokollierung und der Unterzeichnung durch den Verwalter und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 203/14
1. Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. 2. Voraussetzung ist allerdings, dass das Risiko einer Nachschusspflicht der Wohnungseigentümer vor der Beschlussfassung erörtert wurde; dies muss aus dem Protokoll der Eigentümerversammlung hervorgehen. 3. Ob ein Beschluss über eine Kreditaufnahme sich im Übrigen in den Grenzen des den Wohnungseigentümern zustehenden Gestaltungsermessens hält, kann nicht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 244/14
1. Ein Bereicherungsanspruch für eine eigenmächtige Instandsetzung oder Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums kommt nur in Betracht, wenn die Maßnahme ohnehin hätte vorgenommen werden müssen. 2. Wer einen solchen Bereicherungsausgleich schuldet, bestimmt sich danach, ob die Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme erst noch beschlossen (dann die Wohnungseigentümer) oder ob sie - sei es wegen eines entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer, sei es wegen der Dringlichkeit - durchgeführt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 246/14
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Hechingen - 3. Zivilkammer - vom 30. März 2015 wird auf Kosten des Klägers als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt 300 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 56/15
Tilgt der Schuldner eine zum Zwecke des Forderungseinzugs treuhänderisch abgetretene Forderung gegenüber einem Inkassounternehmen als Forderungszessionar, kann die Zahlung nach Weiterleitung an den ursprünglichen Forderungsinhaber nur diesem gegenüber und nicht gegenüber dem Inkassounternehmen angefochten werden.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 308/14
Verschafft sich der Gläubiger durch Auf- oder Verrechnung in anfechtbarer Weise Befriedigung seiner Forderung, sind hierauf ab Verfahrenseröffnung Prozesszinsen zu entrichten.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 55/15
Auf die Rechtsbeschwerde der Antragsgegner wird der Beschluss des 16. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 26. November 2013 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 3.500.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 91/13
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 8. November 2013 wird auf Kosten der Antragsgegnerin als unzulässig verworfen. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 139.726,19 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 84/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 11. Dezember 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 126/15
Der deutliche Hinweis des gegnerischen Anwalts, dass die Klagebegründung nicht rechtzeitig eingereicht sei, kann die Kenntnis von einer Fristversäumnis begründen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 206/14
Zur Unterrichtungspflicht eines durch plötzlich auftretende Krankheit an der Wahrnehmung des Einspruchstermins gehinderten Prozessbevollmächtigten gegenüber dem Gericht.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 207/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. Mai 2015 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 362/15
1. Ein Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses gemäß § 62 Abs. 1 FamFG kann auch im Rahmen eines Haftaufhebungsverfahrens gemäß § 426 Abs. 2 Satz 1 FamFG vor dem Amtsgericht gestellt werden. 2. Ein solcher Feststellungsantrag ist jedoch unzulässig, wenn die Haftentlassung und damit die Erledigung bereits vor Eingang des Aufhebungsantrags beim Amtsgericht erfolgt war.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 3/15
1a. Inhaberaktien, die in einer bei einer Wertpapiersammelbank verwahrten Sammelurkunde verbrieft sind, können nach den Vorschriften über das Pfandrecht an beweglichen Sachen verpfändet werden; dies gilt auch, wenn es sich bei der Sammelurkunde um eine Dauerglobalurkunde handelt. 1b. Durch die Verpfändung von Inhaberaktien begibt sich der Aktieninhaber regelmäßig nicht der verbrieften Mitgliedschaftsrechte. 2. Der Insolvenzverwalter ist nicht zur Verwertung von Inhaberaktien, die vom Schuldner...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 272/13
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das dem Prozessbevollmächtigten des Klägers am 21. April 2015 an Verkündungs statt zugestellte Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 31/15
Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Schweinfurt vom 1. September 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen. Wert: 5.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 498/14
Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 11. Zivilkammer - vom 25. Oktober 2012 wird auf Kosten der Klägerseite zurückgewiesen. Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1.926,44 € festgesetzt. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 496/14