Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerinnen wird das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 16. September 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitwert: 2.764.704,69 €, davon 556.422,38 € für die Beschwerde der Klägerin zu 1 und 2.208.282,31 € für diejenige der Klägerin zu 2.