Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerinnen wird das Urteil des 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 16. September 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitwert: 2.764.704,69 €, davon 556.422,38 € für die Beschwerde der Klägerin zu 1 und 2.208.282,31 € für diejenige der Klägerin zu 2.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 391/14
Ein Rechtsanwalt muss den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden. Dazu muss er gegebenenfalls veranlassen, ihm die Handakten vorzulegen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 37/14
Zu den Anforderungen an die Aufklärung, wenn eine Operation (hier: Sigmaresektion) nur deshalb relativ indiziert ist, weil ihre Erforderlichkeit (subjektiv) vom Sicherheitsbedürfnis des Patienten abhängt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 170/14
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des 5. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts in Zweibrücken vom 30. September 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung ihres Schmerzensgeldantrags zurückgewiesen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Verfahrens der Nichtzulassungsbeschwerde, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Im Übrigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 431/14
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 480/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 9. September 2014 hinsichtlich der Einzelstrafen in den Fällen II.1, 3 und 4 der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 21/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 20. März 2015, soweit dieser Angeklagte betroffen ist, nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 363/15
Zur Ermittlung der erforderlichen Kosten für die Beseitigung von Fahrbahnverschmutzungen ("Ölspur").
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 475/14
Auf die Revision des Nebenklägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 1. Oktober 2014 aufgehoben, soweit es den Angeklagten E. betrifft; jedoch haben die Feststellungen Bestand. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen –
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 222/15
1. Die öffentliche Bekanntgabe der von einem namentlich benannten Kind in der Grundschule gezeigten konkreten Verhaltensweisen und Fähigkeiten beeinträchtigt dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf ungestörte kindgemäße Entwicklung. 2. Die durch die Preisgabe nicht in die Öffentlichkeit gehörender Lebenssachverhalte bewirkte Persönlichkeitsrechtsverletzung entfällt nicht dadurch, dass sich der Verletzte oder sein Erziehungsberechtigter nach der Verletzung...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 175/14
Teilreflektierende Folie Die Priorität einer Voranmeldung, die eine Bereichsangabe enthält, kann jedenfalls dann wirksam in Anspruch genommen werden, wenn der in der Nachanmeldung beanspruchte, innerhalb dieses Bereichs liegende einzelne Wert oder Teilbereich in der Voranmeldung als mögliche Ausführungsform der Erfindung offenbart ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 112/13
Zu den Wirkungen einer im Beschlusswege erfolgten, irrtümlichen Entscheidung des Revisionsgerichts über einen bloßen Urteilsentwurf des Tatrichters.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 24/15
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 16. Dezember 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 151/15
1. Liegt die anfechtbare Rechtshandlung in der Überweisung eines Guthabens des Schuldners auf das Konto eines Dritten, wird die objektive Gläubigerbenachteiligung nicht dadurch wieder rückgängig gemacht, dass der Dritte den Betrag planmäßig abhebt und dem Schuldner bar zur Verfügung stellt. 2. Ein uneigennütziger Treuhänder, der anfechtbar erlangte Gelder des Schuldners weisungsgemäß an diesen zurückzahlt, ist zum Wertersatz verpflichtet, ohne sich auf einen Wegfall der Bereicherung berufen zu...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 215/13
Erbringt der spätere Insolvenzschuldner als Dritter zur Abwendung der Zwangsvollstreckung des Gläubigers gegen seinen Forderungsschuldner aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil die von jenem geschuldete Leistung, stellt der Verlust des Rechts, eine geleistete Sicherheit zurückzuverlangen, kein die Entgeltlichkeit der empfangenen Leistung begründendes Vermögensopfer des Gläubigers dar.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 220/14
1. Ist ein fristgebundener Schriftsatz (hier: Berufungsbegründung) verloren gegangen, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bereits dann zu gewähren, wenn die Partei auf der Grundlage einer aus sich heraus verständlichen, geschlossenen Schilderung der tatsächlichen Abläufe bis zur rechtzeitigen Aufgabe zur Post glaubhaft macht, dass der Verlust mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht im Verantwortungsbereich der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten eingetreten ist. 2. Den Verlust...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 56/14
1. Die Vollstreckbarerklärung eines polnischen Urteils verstößt gegen den deutschen verfahrensrechtlichen ordre public international, wenn das polnische Gericht, weil der in Deutschland wohnende Beklagte keinen in Polen ansässigen Prozessbevollmächtigten oder Zustellungsbevollmächtigten bestellt hat, gemäß Art. 1135 § 2 des polnischen Zivilverfahrensgesetzbuchs die für diese Partei bestimmten gerichtlichen Schriftstücke in der Gerichtsakte belassen und als zugestellt behandelt hat. 2. Die...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 39/13
Auf die Rechtsmittel der weiteren Beteiligten zu 2 werden der Beschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 19. Januar 2015 und der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 28. Oktober 2014 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsmittel - an das Amtsgericht zurückverwiesen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 1.145,07 € festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 9/15
1. Die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Prozesskostenhilfe hemmt nur dann die Verjährung, wenn der Gläubiger die richtige Anschrift des Schuldners mitgeteilt hat. 2. Zu den Voraussetzungen, unter denen die Bekanntgabe des Antrags demnächst nach dessen Einreichung veranlasst wird.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 255/14