1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 19. August 2015 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es den Angeklagten P. betrifft. 2. Auf die Revision des Angeklagten P. wird das vorgenannte Urteil, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) soweit er in den Fällen II.1, 5, 7, 9, 10 und 12 verurteilt wurde, b) im Strafausspruch. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über...