1. Die Revisionen der Angeklagten A. , B. , O. , Bi. , H. , L. und Al. gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 21. Mai 2015 werden als unbegründet verworfen, a) die Revisionen der Angeklagten O. , Bi. und H. mit der Maßgabe, dass bei diesen Angeklagten jeweils der Schuldspruch der versuchten Steuerhinterziehung entfällt (Fall IV. 5. der Urteilsgründe), b) die Revision der Angeklagten L. mit der Maßgabe, dass bei ihr der Schuldspruch der Beihilfe zur versuchten Steuerhinterziehung...