1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 18. Dezember 2015 mit den Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte wegen Nachstellung in Tateinheit mit Körperverletzung, mit Nötigung, mit versuchter Nötigung und mit Sachbeschädigung verurteilt wurde (Taten II. 1., 3. und 4. der Urteilsgründe) sowie b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe und soweit die Strafkammer es unterlassen hat, für die im Fall II. 2. der Urteilsgründe verhängte Geldstrafe von 90...