Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
§ 247a Abs. 1 StPO gestattet die einzig zulässige Art und Weise der Videovernehmung eines Zeugen in der Hauptverhandlung (sog. Englisches Modell). Andere Formen der audiovisuellen Zeugenvernehmung, insbesondere solche, bei denen der Vorsitzende des Gerichts sich mit dem Zeugen außerhalb des Sitzungszimmers befindet und diesen dort befragt (sog. Mainzer Modell), sind nicht zulässig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 84/16
Das Ablehnungsgesuch der Klägerin gegen den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. K. , den Richter am Bundesgerichtshof Dr. R. und die anwaltliche Beisitzerin Rechtsanwältin S. wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 61/15, AnwZ (B) 2/16
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aurich vom 21. Januar 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 174/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 16. Juli 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 497/15
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juni 2016, berichtigt durch die Beschlüsse vom 21. Juni 2016 und 14. Juli 2016, wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 58/16
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. August 2015 a) im Fall II.3 sowie in den Gesamtstrafenaussprüchen, soweit es die Angeklagten K. und X. betrifft, b) im Fall II.4, soweit es den Angeklagten X. betrifft, mit den jeweiligen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 43/16
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 23. Zivilsenats des Kammergerichts vom 11. September 2015 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 239/15
Die Umsetzung einer von einem übergeordneten Dachverband vorgesehenen Disziplinarmaßnahme gegenüber dem Mitglied eines nachgeordneten Vereins, das selbst nicht Mitglied des Dachverbands ist, bedarf entweder einer Grundlage in der Satzung des nachgeordneten Vereins oder einer sonstigen Anerkennung dieser Möglichkeit durch dessen Mitglied.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 25/15
1. Die Änderung oder Erweiterung einer Klage stellt einen selbstständigen prozessualen Angriff dar, dessen Zulassung sich nicht nach den §§ 296, 530, 531 ZPO, sondern nach den §§ 263, 264, 533 ZPO bestimmt (Bestätigung von BGH, Urteile vom 23. April 1986, VIII ZR 93/85, WM 1986, 864 und vom 15. Januar 2001, II ZR 48/99, NJW 2001, 1210). 2. Dementsprechend können die gleichzeitig zur Begründung derart erweiterter Anträge vorgetragenen Angriffs- oder Verteidigungsmittel nicht als verspätet...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 247/15
Wird eine (hier: mehrgliedrige atypisch) stille Gesellschaft aufgelöst, sind die stillen Gesellschafter zur Rückzahlung der ihnen zugeflossenen gewinnunabhängigen Ausschüttungen an den Geschäftsinhaber verpflichtet, wenn dieser Rückzahlungsanspruch im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 120/15
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 9. April 2015 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts Euskirchen vom 6. November 2014 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.041,67 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 23. November 2013 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens werden...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. II ZR 124/15
Die Bundesnetzagentur trägt die Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen. Die übrigen Beteiligten tragen ihre Auslagen selbst. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 20/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 1. März 2016 mit den Feststellungen aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zu den einzelnen Bestellungen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 302/16
Die Bundesnetzagentur trägt die Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen. Die übrigen Beteiligten tragen ihre Auslagen selbst. Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 23/13
Bei der Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld nach § 253 Abs. 2 BGB (vormals § 847 BGB a.F.) können alle Umstände des Falles berücksichtigt werden. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten können dabei nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VGS 1/16
1a. Das Berufungsgericht muss Schriftsätze der Parteien, die zwar nach Ablauf der gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO gesetzten Frist zur Stellungnahme, aber vor Erlass des die Berufung zurückweisenden Beschlusses eingehen, zur Kenntnis nehmen und jedenfalls daraufhin überprüfen, ob darin enthaltene Rechtsausführungen der beabsichtigten Verfahrensweise entgegenstehen und zu einem Eintritt in die mündliche Verhandlung veranlassen. 1b. Erlassen ist der Beschluss in dem Zeitpunkt, in dem das Gericht...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 3/16
1a. Schließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft für das gesamte Gebäude eine Gebäudeversicherung ab, handelt es sich - mit Ausnahme von etwaigem Verbandseigentum - um eine Versicherung auf fremde Rechnung. 1b. Erbringt die Gebäudeversicherung zur Regulierung eines Schadens an dem Sondereigentum eine Versicherungsleistung an die Wohnungseigentümergemeinschaft, ist diese verpflichtet, die Versicherungsleistung an diejenige Person auszuzahlen, der sie nach den versicherungsvertraglichen Regeln...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 29/16
Entrichtet der Schuldner den vereinbarten Kaufpreis für einen nach den tatsächlichen Gegebenheiten objektiv wertlosen GmbH-Geschäftsanteil an den Verkäufer, scheidet eine Anfechtung wegen einer unentgeltlichen Leistung aus, wenn beide Teile nach den objektiven Umständen von einem Austausch-Marktgeschäft ausgegangen und in gutem Glauben von der Werthaltigkeit des Kaufgegenstands überzeugt sind.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 250/15
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 22. März 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 351/16