Aktuelle Urteile Bundesgerichtshofs

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GERICHT
JAHR
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 14. August 2014 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Klageanträge Ziff. 1 und 2 der Klägerin in Höhe von 182.001,86 € (Antrag Ziff. 1) und von 180.362,72 € (Antrag Ziff. 2) abgewiesen worden sind. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens, an das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 377/14
1. Art. 30 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO a.F.) definiert einheitlich und autonom den Zeitpunkt, zu dem ein Gericht für die Zwecke der Anwendung der Art. 27 bis 29 EuGVVO a.F. als angerufen gilt. 2. Art. 30 EuGVVO a.F. lässt für die Anrufung im Sinne des Art. 27 EuGVVO a.F. die Vornahme eines von zwei Verfahrensschritten - Einreichung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZB 21/15
Eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts im Revisionsverfahren oder im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision kommt regelmäßig nicht in Betracht, wenn das Klagepatent in einem nachfolgenden Urteil des Patentgerichts nur teilweise durch die Aufnahme beschränkender Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche für nichtig erklärt worden ist, das Urteil des Berufungsgerichts tatrichterliche Feststellungen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. X ZR 14/15
1. Sind dem Anfechtungsgegner Umstände bekannt, die mit auffallender Deutlichkeit dafür sprechen und deren Kenntnis auch einem Empfänger mit durchschnittlichem Erkenntnisvermögen ohne gründliche Überlegung die Annahme nahe legt, dass die Befriedigung der Gläubiger infolge der Freigiebigkeit verkürzt ist, muss er den Umständen nach wissen, dass die empfangene Leistung die Gläubiger benachteiligt. 2. Die Kenntnis des Anfechtungsgegners muss sich über die Zugehörigkeit der empfangenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 151/14
Nimmt ein Auftraggeber einen Ingenieur auf Schadensersatz wegen Mängeln des Ingenieurwerks in Anspruch, so darf ein Grundurteil nur ergehen, wenn grundsätzlich alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind. An dieser Voraussetzung für den Erlass eines Grundurteils fehlt es, wenn das Gericht überhaupt keine Feststellungen zu Mängeln des Ingenieurwerks, die zu vom Auftraggeber geltend gemachten Mängeln der am Bauwerk installierten Anlagen geführt haben, getroffen hat.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 168/15
Hat die steuerliche Beratung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach dem Inhalt des Vertrages auch die Interessen der Gesellschafter zum Gegenstand, ist der Schaden unter Einbeziehung der Vermögenslagen der Gesellschafter zu berechnen (Fortführung von BGH, Urteil vom 18. Februar 2016, IX ZR 191/13, ZIP 2016, 1541).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 255/13
1. Auf die Revision der Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 7. Mai 2014 – soweit es die Angeklagte betrifft – mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 346/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17. März 2016 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 372/16
Der durch die Nutzung im Insolvenzeröffnungsverfahren eingetretene Wertverlust an Aussonderungsgut (hier: Lastkraftwagen) kann anhand der Kauf- und Rückkaufpreise und der nach der durchschnittlichen Laufleistung ermittelten Gesamtlebensdauer geschätzt werden.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZR 52/15
1. Für das Stiftungskollisionsrecht ist auf die Grundsätze des Internationalen Gesellschaftsrechts zurückzugreifen. 2. Das Personalstatut der Stiftung ist auch für die Rechtsstellung als Destinatär und die daraus folgenden Ansprüche maßgeblich.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 7/15
1. Der Beschluss des Landgerichts Mosbach vom 6. April 2016, durch den die Revision als unzulässig verworfen wurde, wird aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 19. Februar 2016 mit den Feststellungen aufgehoben. 3. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 232/16
Auch ein Verstorbener gilt als nach dem humanitären Völkerrecht zu schützende Person im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 9 VStGB.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 27/16
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 7. Juli 2016 - 2 T 268/16 - wird auf seine Kosten verworfen. Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren beträgt 3.000 €.
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  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 26/16
1. Ein Widerruf der Restschuldbefreiung kann auch dann nicht auf Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung gestützt werden, wenn das Insolvenzverfahren noch andauert. 2. Die im laufenden Insolvenzverfahren erteilte Restschuldbefreiung kann widerrufen werden, wenn der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt; dies gilt auch dann, wenn er die vor Erteilung der Restschuldbefreiung...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 72/15
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts München I vom 13. August 2013 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 318/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten S. und J. wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13. November 2015 aufgehoben, a) mit den Feststellungen, soweit die Angeklagten und der Mitangeklagte K. wegen Verabredung zu einem Verbrechen des schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen verurteilt worden sind; b) in dem den Angeklagten S. betreffenden Einzelstrafausspruch im Fall II.2.f. der Urteilsgründe und im Gesamtstrafausspruch; c) im gesamten den Angeklagten J. betreffenden Strafausspruch. 2....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 202/16
1. Auf die Revision des Angeklagten M. gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 29. September 2015 wird a) das Verfahren gegen diesen Angeklagten im Fall II.3. – "Fall 1: Umsatzsteuervoranmeldung November 2011" der Urteilsgründe eingestellt; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last, b) das vorbezeichnete Urteil, soweit es den Angeklagten M. betrifft, aa) im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 57/16
Tätige Reue gemäß § 239a Abs. 4 Satz 1 StGB liegt erst dann vor, wenn der Täter das Opfer in seinen Lebensbereich zurückgelangen lässt und zudem auf die erstrebte Leistung verzichtet; dazu muss er vollständig von der erhobenen Forderung Abstand nehmen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 293/16
Auf die Revision der Klägerseite wird das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 11. Juli 2014 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 7.285 € festgesetzt. Von Rechts wegen
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  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZR 306/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 3. März 2015 im Ausspruch über den Wertersatzverfall sowie im Ausspruch nach § 111i Abs. 2 StPO mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 352/15