...In Bezug auf die Bewertung der Ähnlichkeit der Marken schließt sich die Markeninhaberin der von der Markenstelle vertretenen Ansicht an und weist ergänzend darauf hin, dass es für die Frage der Markenähnlichkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2001, 1161 - CompuNet/ComNet) nicht auf die Übereinstimmung in einzelnen Lauten und Buchstaben, sondern auf die Silbenzahl, die Silbengliederung...