...Der Vorwurf fehlender Mitwirkung, weil weder K noch ein Betreuer ihr Einverständnis zur Offenlegung personenbezogener Daten erklärt hätten, sei zurückzuweisen. Das FG habe die Rechtsnachfolger der Klägerin nicht aufgefordert, entsprechende Erklärungen abzugeben oder beizubringen. Bei weiteren Ermittlungen hätte es nicht von einer fehlenden Schwerbehinderung ausgehen können....