...und zwar nur zwei Stunden gemäß Nr. 4 der Vorschrift - in Rechnung stellen, da die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 VBVG erfüllt sind. 10 aa) Denn es ist davon auszugehen, dass bei einem inhaftierten Betreuten, dem in der Justizvollzugsanstalt Unterkunft und Verpflegung sowie umfangreiche soziale, gesundheitliche und tatsächliche Fürsorge gewährt werden, entsprechend weniger Betreuungsaufwand für den Betreuer...