..., um das Gericht von der Verpflichtung zu entbinden, konkrete Feststellungen zur Wohnsituation zu treffen und dadurch zu überprüfen, ob der Sachverständige von zutreffenden Anknüpfungstatsachen ausgegangen ist. 11 bb) Das Gutachten lässt außerdem eine eindeutige Aussage zu der Frage vermissen, ob der freie Wille der Betroffenen der Betreuung entgegensteht. 12 (1) Nach § 1896 Abs. 1 a BGB darf ein Betreuer...