...Die hiergegen gerichtete Berufung des Beklagten hatte nur in geringem Umfang Erfolg (Rückzahlung des geleisteten Honorars 1.187,06 €, Folgebehandlungskosten 3.219,81 €, Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 € und Einstandspflicht für sämtliche weiteren Schäden). Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt der Beklagte sein Begehren auf vollständige Klageabweisung weiter....