...Entgegen der Ansicht der Klägerin erfordert die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts. 6 Zwar ist es richtig, dass das Berufungsgericht dann, wenn das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen hat, die Berufung nach § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO zuzulassen, weil es von einem 600 € übersteigenden Wert des Beschwerdegegenstands ausgegangen ist...