...Der Kläger bringt mit ihr lediglich zum Ausdruck, dass er die besagten Rechtsprechungsgrundsätze für nicht überzeugend hält. 11 c) Der Kläger möchte grundsätzlich geklärt wissen, "(ob) die ausschließliche bzw. ganz überwiegende Inanspruchnahme dritter Behörden (sog....