...3 Satz 1 DVStB ergibt sich ferner, dass der Ausschuss mit Stimmenmehrheit entscheidet und seine Mitglieder das Recht haben, die Zulassungs- und Prüfungsunterlagen einzusehen. 17 Wenn es schon nicht aus dem Begriff "Prüfungsausschuss" folgte, wäre nach diesen Bestimmungen klar und eindeutig, dass das StBerG bzw. die DVStB mit dem Prüfungsausschuss nicht etwa die Gesamtheit der bei der betreffenden Behörde...