...Die Ermittlungspflicht der Behörde aufgrund des im Verwaltungsverfahren geltenden Untersuchungsgrundsatzes endet, wo es ein Beteiligter in der Hand hat, die notwendige Erklärung abzugeben und Beweismittel vorzulegen, um eine seinem Interesse entsprechende Entscheidung herbeizuführen (Senatsbeschluss vom 8. Juli 2002 - NotZ 1/02, NJW 2002, 2791, 2792; Schippel/Bracker/Herrmann, BNotO, 9....