...Dies widerspricht dem Ziel des Beihilferechts, grundsätzlich die erforderliche medizinische Versorgung der Beamten durch Beihilfeleistungen abzusichern. 16 Nur dann, wenn ein Patient noch genügend hinreichend gesunde Zähne hat, die eine Versorgung des Kiefers mit Kronen, Brücken oder Teilprothesen erlauben, gilt etwas anderes; in einem solchen Fall ist eine Totalprothese nicht notwendig....