...Jedoch sei eine Korrektur derartiger Verstöße aus dem wechselseitig bindenden Treueverhältnis dann erforderlich, wenn der Beamte während der Dauer des Verstoßes eine Korrektur gefordert habe....
...Senat 2 B 55/13 Maßstab der Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Verhaltens eines Beamten; Anwendbarkeit des Bundesdisziplinargesetzes für Beamte, die Wehrdienst im Rahmen einer Wehrübung leisten Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30. Januar 2013 wird zurückgewiesen....
...Zwar müsse der Beamte sich außerdienstlich nicht vorbildlich verhalten, aber trotz der Liberalisierung im Bereich der Prostitution werde diese von weiten Teilen der Bevölkerung als anstößig betrachtet....
...Es habe für die Klägerin keine besetzbare Planstelle zur Verfügung gestanden, weil unter den Beschränkungen der vorläufigen Haushaltsführung eine Beförderung von Beamten unzulässig gewesen sei....
...Senat 2 B 108/13 Unterschied zwischen dienstlicher Beurteilung eines Soldaten und eines Beamten Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. September 2013 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens....
...Februar 2011 - BVerwG 6 B 3.10 - NVwZ 2011, 507; stRspr). 6 Die von der Beschwerde für grundsätzlich klärungsbedürftig gehaltene Frage, ob ein Verwaltungsgericht über die Anfechtungsklage eines Beamten gegen dessen Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit entscheiden darf, wenn der Beamte zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts zwischenzeitlich aus Altersgründen in den Ruhestand getreten...
...Die Vorschrift spricht nicht von der erneuten Berufung oder Ernennung zum Beamten auf Zeit, sondern „zur Professorin oder zum Professor auf Zeit“. Auch bei Begründung eines Angestelltenverhältnisses erfolgt eine Berufung oder Ernennung zur Professorin oder zum Professor auf Zeit....
...Senat 2 C 44/11 Voraussetzungen der Zulage nach § 20 Abs. 5 Satz 3 der Erschwerniszulagenverordnung; Beamte des Bundeseisenbahnvermögens 1. Die Gewährung der Schichtzulage für ständigen Schichtdienst nach § 20 Abs. 5 Satz 3 EZulV setzt nicht voraus, dass der Schichtdienst auch in die Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr fällt. 2....
...Juli 2010, die im Ankreuzverfahren nach den Vorgaben der "Richtlinien für die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung und der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein" vom 23. Juni 2010 erstellt worden ist. In den danach zur Bewertung vorgegebenen 29 Einzelkompetenzen erhielt der Kläger in 13 Fällen die Stufe C, bei 16 Merkmalen wurde ihm die Stufe D zuerkannt....
...Die dienstliche Beurteilung dient der Verwirklichung des mit Verfassungsrang ausgestatteten Grundsatzes, Beamte nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung einzustellen und zu befördern (Art. 33 Abs. 2 GG)....
...Die Sparkasse A zahlte aufgrund der Übertragungsvereinbarung ihrerseits 63.893 € an die Sparkasse B. 6 Die Sparkasse B gewährte dem Kläger nach § 7 Abs. 3 des Anstellungsvertrags eine Versorgung nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) für Beamte auf Zeit, die Wahlbeamte sind....
...Besondere Umstände, die bei der Witwenversorgung die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe beim Tod des Beamten innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung (§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG) entkräften können, sind solche Umstände, die auf einen anderen Beweggrund der Heirat als den der Versorgungsabsicht schließen lassen. 2....
...Juni 2014 - C-501/12 [ECLI:EU:C:2014:2005], Specht - NVwZ 2014, 1294) bereits entschieden, dass die Besoldung der Beamten der Besoldungsordnung A nach den §§ 27, 28 BBesG a.F. Beamte unmittelbar aufgrund ihres Lebensalters benachteiligt....
...Unfälle auf diesen Flächen unterliegen selbst dann nicht der Unfallfürsorge des § 31 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG, wenn sie sich auf dem Weg zwischen Dienststelle und Wohnung des Beamten ereignen. 1 Die Klägerin steht als Studienrätin im Dienst des Beklagten. Im Oktober 2008 fuhr sie nach Beendigung ihres Dienstes mit ihrem Kraftfahrzeug nach Hause....
...Die gesetzliche Differenzierung zwischen Beamten und Rentenversicherungspflichtigen dahingehend, dass nur bei Beamten der Anspruch auf Altersvorsorgezulage zusätzlich von einer gegenüber dem Dienstherrn schriftlich zu erteilenden Einwilligung in die Übermittlung von Besoldungsdaten abhängig ist, ist verfassungsgemäß....
...Der Beklagte hätte ihn darüber informieren müssen, dass keine Gleichstellung mit den Beamten hinsichtlich der Versorgung beabsichtigt gewesen sei, er hätte ihn über alternative Zusatzversorgungsmöglichkeiten aufklären und ihn an die Versorgungsanstalten verweisen müssen. Im Übrigen stehe der Differenzierung zwischen Beamten und Angestellten Unionsrecht entgegen....
...Zweck der Vorschrift ist der Schutz des Beamten. Die disziplinarischen Ermittlungen sollen so früh wie möglich im Rahmen des gesetzlich geordneten Verfahrens mit seinen rechtsstaatlichen Sicherungen zu Gunsten des Beamten, insbesondere dem Recht auf Beweisteilhabe nach § 24 Abs. 4 BDG, geführt werden....
...Auf die Berufung des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht die Übernahmeverfügung aufgehoben und zur Begründung unter anderem ausgeführt: Der Klage mangele es nicht am Rechtsschutzbedürfnis, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass der Gesetzgeber künftig die Versorgung der kommunalen Beamten anders als die der Beamten des Landes regeln werde....
...Daraus folge, dass der Beamte, der den entsprechenden Antrag stelle, innerhalb dieser Frist diejenigen Tatsachen vorzutragen und zu belegen habe, aus denen er die Annahme eines besonderen Härtefalls herleite. Dem sei der Kläger nicht nachgekommen. Sei danach eine besondere Härte zu verneinen, sei die Ablehnung des Antrags des Klägers ermessensfehlerfrei gewesen....
...Denn die Nichtzulassungsbeschwerde der in beiden Vorinstanzen unterlegenen früheren Klägerin wäre voraussichtlich erfolglos geblieben. 4 Der mit der Nichtzulassungsbeschwerde aufgeworfenen Frage, ob der Dienstherr den Unterhaltsbeitrag in Höhe der bisherigen Unterhaltszahlungen des verstorbenen schuldhaft geschiedenen Beamten in voller Höhe an den Berechtigten auszuzahlen hat, ohne Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge...
Urteile
Bundesverwaltungsgericht
2 B 10/13
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