...Die Ausgestaltung nach Unteranspruch 3 ergebe sich aus NK13, die Ausbildung nach Unteranspruch 4 sei dem Fachmann geläufig. 55 Wie auch die Berufung im Ansatz nicht verkennt, war die Beklagte nach diesem Hinweis gehalten, das Streitpatent mit weiteren oder geänderten Hilfsanträgen zu verteidigen, wenn aus ihrer Sicht dadurch den vom Patentgericht mitgeteilten Bedenken Rechnung getragen werden konnte...