...II. 10 Soweit der Nebenkläger die Verletzung der Aufklärungspflicht beanstandet, da es „möglich gewesen“ wäre, durch ein medizinisches Sachverständigengutachten festzustellen, „ob die vom Angeklagten behauptete Verletzung überhaupt von einem Schlag mit einer Bierflasche auf die Schläfe, also einem Weichteil, herrühren und dabei diese Flasche zu Bruch gehen kann“, genügt die Rüge nicht den Anforderungen...