...Ausschuss> zum vorgenannten Gesetzentwurf, BT-Drucks 16/4200 S 78 zu Nr 95 Buchst c> bb> linke Spalte <§ 129 Abs 5 SGB V>): "Die Versorgung mit Arzneimitteln, die von Ärzten in der Arztpraxis während der Behandlung angewendet werden, kann von der Krankenkasse ausschließlich durch Verträge mit einzelnen Apotheken, für Arzneimittel, die direkt von anderen Stellen bezogen werden können, auch mit diesen...