...Sie hat ausgehend von einem Gegenstandswert von 10.000.000,00 € und einer 10/10 Gebühr die Erstattung von Anwaltskosten in einer Gesamthöhe von 31.912,-- € begehrt; mithin hat sie gegenüber dem von der Gebrauchsmusterabteilung II festgesetzten Betrag (2.704,-- €) eine Mehrforderung von 29.208,-- € geltend gemacht, wobei sie aber mit ihrer Beschwerde nur in Höhe von 16.608 € (19.312,-- € abzüglich 2.704...