...Klägerin in ihrem vorstehend genannten Schreiben aus: "Die Baualtersklasse, in die wir die von Ihnen angemietete Wohnung eingruppiert haben, weicht vom ursprünglichen Baujahr ab, da in der Folgezeit mittels eines wesentlichen Bauaufwandes ein Zustand hergestellt wurde, der neuzeitlichen Wohnungsansprüchen gerecht wird (Vollmodernisierung)." 4 Die Beklagten stimmten der Mieterhöhung nicht zu. 5 Das Amtsgericht...