...Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen das Versäumnisurteil kann die säumige Partei innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung dieses Urteils beginnt, schriftlich Einspruch durch eine von einer beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältin oder einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichneten Einspruchsschrift beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe...
...Die Revision ist grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils zu begründen (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 FGO). Die Frist kann --wie vorliegend geschehen-- auf einen vor ihrem Ablauf gestellten Antrag verlängert werden (§ 120 Abs. 2 Satz 3 FGO). 8 Die Revisionsbegründung ging erst am 20. November 2018 --mithin nach Fristablauf am 19....
...Februar 2011 haben die Beteiligten ihre gegensätzlichen Standpunkte dargelegt. 18 Der Senat hat die Zustellung einer Entscheidung an Verkündungs Statt beschlossen. 19 Wegen sonstiger Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen....
...Januar 2016 zurückgewiesen wurde und d) hinsichtlich des Klageantrags Ziffer 5 insoweit, als die Berufung wegen eines Betrags von 3.583 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Zustellung der Klage zurückgewiesen wurde, aufgehoben....
...Der – nicht einer förmlichen Zustellung nach § 94 Abs. 1 MarkenG i. V. m. § 1 Abs. 2 VwZG unterliegende - Schriftsatz der Inhaberin der angegriffenen Marke vom 15. Februar 2017 ist der Widersprechenden zugegangen, wie das zwar nicht mit einem Datum versehene, jedoch vom Verfahrensbevollmächtigten der Widersprechenden unterzeichnete und am 7....
...November 2003 in das Register unter der Nummer 300 12 966 aufgrund Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden ist für Dienstleistungen der Klassen 35 und 39 8 „Briefdienst-, Frachtdienst-, Expressdienst-, Paketdienst- und Kurierdienstleistungen; Beförderung und Zustellung von Gütern, Briefen, Paketen, Päckchen; Einsammeln, Weiterleiten und Ausliefern von Sendungen mit schriftlichen Mitteilungen und sonstigen...
....“; 2. die Beklagte zu verurteilen, an sie sogenannte Nettovorteile iHv. 15.985,46 Euro nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Zustellung des Schriftsatzes vom 3....
...Nachdem der Beklagte - nach Zustellung des Urteils am 28.2.2011 bzw 4.3.2011 - am 9.3.2011 die Zulassung der Sprungrevision beantragt und die Kläger mit Schriftsatz vom 24.3.2011, welcher am selben Tag zur Gerichtsakte gelangte, der beantragten Zulassung der Sprungrevision zugestimmt hatten, hat das SG diese zugelassen (Beschluss vom 29.3.2011)....
...Da die Zustellung des Mahnbescheids am 9. April 2013 und somit "demnächst" im Sinne des § 167 ZPO erfolgte, wirkte die Zustellung auch auf das Datum der Einreichung des Mahnbescheides zurück und hat der Mahnbescheid den Eintritt der Verjährung durch rechtzeitige Hemmung gehindert. 23 2....
...Juli 2005 (§ 167 ZPO) bis zu dessen rechtskräftigem Abschluss durch Zustellung des Senatsbeschlusses vom 16. Oktober 2012 (VIII ZR 350/11) an die damalige Prozessbevollmächtigte der Beklagten zu 1 am 22. Oktober 2012 gehemmt....
...Die Zustellung der Beschwerde zur Stellungnahme an die Bundesrepublik Deutschland schließt jedoch nicht aus, dass die zuständige Kammer des Gerichtshofs die Beschwerde zu einem späteren Zeitpunkt, etwa aufgrund der Erkenntnisse infolge der Stellungnahme, für unzulässig oder unbegründet erklärt (vgl....
...Nach § 164 Abs 1 S 1 SGG ist die Revision bei dem BSG innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils oder des Beschlusses über die Zulassung der Revision schriftlich einzulegen....
...Ein die Inkongruenz begründender Druck einer unmittelbaren bevorstehenden Zwangsvollstreckung besteht allerdings noch nicht, wenn der Schuldner nach Zustellung eines Titels die titulierte Forderung erfüllt, ohne dass der Gläubiger die Zwangsvollstreckung zuvor eingeleitet oder angedroht hat (BGH 20....
...Juni 2008, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin kündigen. 9 Die Klägerin hält die Kündigung für unwirksam, weil sie nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung der Zulässigkeitserklärung ausgesprochen worden sei. Diese Frist hätte die Beklagte zu 1. in entsprechender Anwendung des § 88 Abs. 3 SGB IX einhalten müssen....
...Der Antrag ist jedenfalls in der Sache abzulehnen, weil die Beschwerde keine Aussicht auf Erfolg hat. 13 a) Nach § 116 Abs. 3 FGO ist innerhalb von zwei Monaten nach der Zustellung des vollständigen Urteils die Beschwerdebegründung beim BFH einzureichen, in der die Voraussetzungen des § 115 Abs. 2 FGO darzulegen sind....
...Danach war am Wohnort des Klägers jedenfalls bis 14:00 Uhr gewöhnlich mit Zustellungen zu rechnen. Hierfür stützt sich das Landesarbeitsgericht maßgeblich auf die Auskunft der Deutschen Post AG vom 16. Juli 2010. Dieser zufolge beginnt die Zustellung am Wohnort des Klägers in der Regel um 8:15 Uhr und endet „mit Erreichung der gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften“....
...März 2003 für die Dienstleistungen 2 „Klasse 39: Beförderung und Zustellung von Sendungen mit und ohne Adressierung, Postdienstleistungen, nämlich das Einsammeln, Weiterleiten und Ausliefern von adressierten/nicht adressierten Briefsendungen, Paketen, Büchern, Katalogen, Zeitungen und/oder Zeitschriften sowie die Beförderung von adressierten Paketen“ 3 eingetragene, am 8....
.... § 134 PatG bis zum Ablauf von einem Monat nach Zustellung der die Verfahrenskostenhilfe ablehnenden Entscheidung des Bundespatentgerichts gehemmt ist....
...Absatzforschung); Merchandising; 8 Klasse 38: 9 Bereitstellung von Portalen im Internet; Bereitstellen des Zugangs (Software) zu Informationen im Internet; Bereitstellen von Internetzugängen (Software); Betrieb von Chatlines, Chatrooms und Foren; E-Mail-Dienste; Weiterleiten von Nachrichten aller Art an Internet-Adressen (Web-Messaging); Bereitstellung von Plattformen im Internet; 10 Klasse 39: 11 Zustellung...
...September 2016 formulierte Antrag auf Anhörung der Vertrauensperson ist erst nach der Zustellung des Beschwerdebescheids gestellt worden. Das hat das Bundesministerium der Verteidigung - R II 2 - dem Antragsteller mit E-Mail-Schreiben vom 22. September 2016 im Einzelnen dargelegt. Dem ist der Antragsteller nicht entgegengetreten....
Urteile
Bundesverwaltungsgericht
1 WB 44/16, 1 WB 45/16, 1 WB 44/16, 1 WB 45/16
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen