...Damit liegt es auch eher fern, dass das von anderen Richtern zu Leistende hier deshalb niedriger anzusetzen ist, weil in den Senaten, denen der Antragsteller angehört, besondere Zuständigkeiten bestehen, die eine geringere Erledigungszahl bedingen. Solche Spezialzuständigkeiten sind aber auch nicht behauptet....