...Dezember 2013 - 2 WDB 7.13 -, juris Rn. 6) und die sachliche Zuständigkeit des Senats nach § 120 Abs. 1 Nr. 1 WDO gegeben. 12 Die Soldatin hat auch die gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 91 Abs. 1 Satz 2 WDO maßgebliche Frist von zwei Wochen, innerhalb derer der Antrag auf Wiedereinsetzung unter Glaubhaftmachung der Gründe zu stellen und die versäumte Handlung nach Wegfall...