...Es bestehe in diesem Fall eine originäre Zuständigkeit des DPMA für die Bearbeitung der Teilanmeldung (BPatG, a. a. O., Abschnitt II.B.3 der Begründung). Aber auch nach dieser Entscheidung kann die Teilungserklärung erst mit Eingang beim Patentgericht, bei dem die Beschwerde auch nach Verkündung der Beschwerdeentscheidung anhängig geblieben ist, wirksam werden (BPatG, a. a....