2.059

Urteile für Zivilprozessordnung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Die Entscheidung des FG, den Termin zur mündlichen Verhandlung nicht zu verlegen, verletzt nicht deren Anspruch auf rechtliches Gehör und begründet daher keinen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO. 7 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Gericht verpflichtet, anberaumte Verhandlungstermine zu verlegen, wenn hierfür erhebliche Gründe i.S. des § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 85/12
.... § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung) vorgebracht hatte. Der bloße Hinweis der Prozessbevollmächtigten, wegen eines anderweitigen Termins sei ihr Erscheinen zu dem angesetzten Termin nicht möglich, reicht für die Darlegung eines erheblichen Grunds nicht aus....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 245/12
...Sie ist auch begründet. 13 Gemäß §84 Abs.2 PatG sind für die Entscheidung über die Kosten des Nichtigkeitsverfahrens die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Kosten entsprechend anzuwenden....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 3 ZA (pat) 21/10
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 139/16
.... § 227 der Zivilprozessordnung (ZPO) kann eine Verhandlung aus erheblichen Gründen vertagt werden....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 122/10
...Aufl 2017, § 144 RdNr 15b mwN) bzw anhand des wirtschaftlichen Interesses des Klägers am Ausgang des Rechtsstreits schätzen (§ 202 SGG iVm § 3 Zivilprozessordnung). Dabei ist auf die Angaben des Beschwerdeführers zumindest dann abzustellen, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Bezifferung mutmaßlich falsch ist (vgl Wehrhahn in jurisPK-SGG, 1....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 32/17 B
.... § 227 der Zivilprozessordnung (ZPO) kann eine Verhandlung aus erheblichen Gründen vertagt werden. Liegen erhebliche Gründe vor, verdichtet sich die in dieser Vorschrift eingeräumte Ermessensfreiheit zu einer Rechtspflicht, selbst wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält und die Erledigung des Rechtsstreits durch die Aufhebung oder Verlegung des Termins verzögert wird (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII B 91/10
.... § 227 Abs. 1 und Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) hat der Kläger nicht vorgetragen. 8 2. Die Revision ist unbegründet und nach § 126 Abs. 2 FGO zurückzuweisen. Zutreffend hat es das FG abgelehnt, einen verbleibenden Verlustabzug zum 31. Dezember 2001 wegen Ablaufs der Feststellungsfrist festzustellen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 36/10
...Ebenso kann der Senat offen lassen, ob Zivilprozesskosten mangels Zwangsläufigkeit nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar sind, soweit der Steuerpflichtige mit seinem Prozessvertreter ein Honorar vereinbart, das über den nach der Zivilprozessordnung erstattungsfähigen Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes liegt (vgl. für Strafverteidigerkosten BFH-Urteil vom 18....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 7/14
.... § 295 Abs. 1 der Zivilprozessordnung dadurch verloren, dass es die Akten nicht spätestens in der mündlichen Verhandlung selbst vorgelegt bzw. die Beiziehung nicht verlangt hat, obwohl ihm bekannt war oder zumindest bekannt sein musste, dass das FG keine weitere Sachaufklärung vornehmen werde. Das FG hat zwar nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 126/09
...Zugestellt wird (seit entsprechender Änderung des SGG zum 1.7.2002) nach § 63 Abs 2 SGG von Amts wegen nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO). Die ordnungsgemäße Erfüllung der Zustellungsvorschriften soll dabei gewährleisten, dass der Adressat Kenntnis von dem Schriftstück nehmen und seine Rechtsverteidigung oder Rechtsverfolgung darauf einrichten kann....
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 50/17 B
.... § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--). Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offenbleibt, dass die Fristversäumnis verschuldet war (vgl. dazu Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 8....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 8/14
...KG (Herrn Z) als Zeugen zu vernehmen, hat er sein Rügerecht verloren. 12 aa) Die Rüge, das FG sei einem Beweisantrag nicht nachgegangen, kann dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn ein Beteiligter hierauf i.S. von § 295 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 Satz 1 FGO verzichtet hat....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 105/17
.... § 42 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen dessen Unparteilichkeit zu rechtfertigen....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I S 8/12
...Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Feststellungsklage finden im finanzgerichtlichen Verfahren keine Anwendung (Senatsurteil vom 8. März 1984 VII R 90/81). Dieser Auffassung haben sich die Instanzgerichte und die Literatur angeschlossen (Urteil des FG des Saarlandes vom 21....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 159/10
...Das FG war nicht verpflichtet, den Termin zur mündlichen Verhandlung aufzuheben oder zu verlegen. 6 Nach § 227 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung, der über § 155 FGO auch im Finanzprozess anzuwenden ist, kann ein Termin aus erheblichen Gründen aufgehoben oder verlegt werden. Die Entscheidung über die Aufhebung oder Verlegung hat das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 122/09
.... § 47 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) hätte fortgesetzt werden können, geht weder aus dem Sitzungsprotokoll noch aus den Urteilsgründen hervor....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 254/09
...Die Zustimmung ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG mit Ausnahme der nach § 894 Abs. 1 der Zivilprozessordnung als erteilt geltenden bis auf Widerruf wirksam....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 26/12
...Dass die Beteiligte zu 2 die Gerichtskosten des von ihr erfolglos betriebenen Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen hat, folgt aus dem Gesetz; ein Ausspruch über die außergerichtlichen Kosten scheidet aus, weil sich die Beteiligten bei der Zuschlagsbeschwerde grundsätzlich nicht als Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 265/11
.... § 251 der Zivilprozessordnung) fehlt. III. 10 Die Nichtzulassungsbeschwerden sind unzulässig. Die Klägerin hat die geltend gemachten Gründe für die Zulassung der Revision nicht in der gebotenen Form dargelegt. 11 1....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 92, 93/09, I B 92/09, I B 93/09