...Die Entscheidung des FG, den Termin zur mündlichen Verhandlung nicht zu verlegen, verletzt nicht deren Anspruch auf rechtliches Gehör und begründet daher keinen Verfahrensmangel i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO. 7 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein Gericht verpflichtet, anberaumte Verhandlungstermine zu verlegen, wenn hierfür erhebliche Gründe i.S. des § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung...