2.059

Urteile für Zivilprozessordnung

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
.... § 85 Abs. 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--). 11 Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist binnen Monatsfrist (§ 56 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 FGO) nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die Tatsachen zur Begründung sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen (§ 56 Abs. 2 Satz 2 FGO)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 50/10
...Wortgleiche Regelungen finden sich in § 31 Abs. 3 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), in § 43 Abs. 2 der Strafprozessordnung, in § 64 Abs. 3 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) und in § 222 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO), auf den wiederum in anderen Verfahrensordnungen --z.B. § 54 Abs. 2 FGO, § 57 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung und in § 16 des Gesetzes über das Verfahren in...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 135/17
...Das Insolvenzgericht hat, wenn es nicht zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt, nach den gemäß § 4 InsO entsprechend anwendbaren Normen der Zivilprozessordnung von Amts wegen darüber zu befinden, wer die Kosten des Eröffnungsverfahrens zu tragen hat. Zu den Kosten des Verfahrens gehören die Gebühren des vorläufigen Verwalters zwar nicht (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, aaO Rn. 7 mwN)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 219/11
...Wenn der PKH-Antrag wegen nicht gegebener Mittellosigkeit der Partei oder fehlender Erfolgsaussicht abgelehnt wurde, dann beginnt die Zwei-Wochen-Frist nach der zur entsprechenden Vorschrift des § 234 der Zivilprozessordnung (ZPO) ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) erst nach einer Überlegungsfrist von zwei bis vier Werktagen (Beschlüsse des BGH vom 20....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 92/10
...Gemäß § 412 Abs. 1 der Zivilprozessordnung, der über § 82 FGO auch für das finanzgerichtliche Verfahren gilt, kann zwar das Gericht eine neue Begutachtung durch dieselben oder durch andere Sachverständige anordnen, wenn es das Gutachten für ungenügend erachtet....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 247/09
.... § 295 der Zivilprozessordnung), bei dem das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren geht, sondern auch durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 95/09
...Zöller/Vollkommer, Zivilprozessordnung, 28. Aufl. § 315 Rdn. 1). 13 Da die Ersetzung der Unterschrift in dem angefochtenen Beschluss unwirksam ist, kann vorliegend nur von einem Beschluss ausgegangen werden, der lediglich von zwei Mitgliedern unterzeichnet wurde und bei dem zudem nicht erkennbar ist, ob er - wie erforderlich - von drei Mitgliedern der Markenabteilung getroffen wurde....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 30 W (pat) 98/09
...Februar 1997 1 BvR 1353/95, Neue Juristische Wochenschrift 1997, 1772 zu der vergleichbaren Regelung in § 175 Abs. 1 der Zivilprozessordnung in der vom 1. Januar 1964 bis 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, und BFH-Beschluss in BFH/NV 2012, 436, unter III.). 16 Die Aufforderung, einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland zu benennen, war nicht auf den Termin der mündlichen Verhandlung am 17....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 103/11
...Denn das Berufungsgericht hat seiner Bewertung die Annahme zugrunde gelegt, dass die konservative (Weiter-)Behandlung der Klägerin keine echte Behandlungsalternative mehr darstellte, ohne das von der Klägerin für das Gegenteil angebotene Sachverständigengutachten eingeholt zu haben. 6 a) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung die Gerichte, erheblichen...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 355/14
...August 2007 8 B 134/07) hinweist, in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Missachtung der Verfahrensunterbrechung (§§ 240, 249 der Zivilprozessordnung) nicht nur vom Insolvenzverwalter, sondern auch vom Schuldner selbst geltend gemacht werden kann (s. auch FG München, Urteil vom 23. November 2005 10 K 4333/03, EFG 2006, 589, mit Nachweisen aus der BGH-Rechtsprechung)....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 74/11
.... § 114 der Zivilprozessordnung erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag PKH, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. 5 2....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. III S 34/12 (PKH)
...Das Berufungsgericht hat der Klägerin den Zugang zu dem von der Zivilprozessordnung eingeräumten Instanzenzug in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert. Dies verletzt ihren Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip, vgl....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 106/16
...Zutreffend ist das FG von der Anwendbarkeit der §§ 363 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) im finanzgerichtlichen Verfahren ausgegangen. Die Entscheidung, ob und ggf. von welcher der in § 363 Abs. 1 und 2 bzw. § 364 Abs. 2 ZPO geregelten Alternativen der Beweiserhebung das Gericht Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Mai 1992 VIII B 76/91, BFH/NV 1993, 32)....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII B 192/09
...Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: 7 Die Kostenregelung der Zivilprozessordnung beruhe auf dem Gedanken, dass diejenige Partei eines gerichtlichen Verfahrens dessen Kosten zu tragen habe, die den Grund für die Inanspruchnahme des Gerichts gesetzt habe. Dies sei im Rahmen der Ermessensentscheidung gemäß § 91a Abs. 1 ZPO zu berücksichtigen....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZB 37/09
...Auf die vor dem Landgericht erfolgte Parteianhörung könne der Nachweis bei Bestreiten der Gegenseite nicht gestützt werden, weil diese kein Beweismittel im Sinne der Zivilprozessordnung darstelle. Es fehle auch an den Voraussetzungen für eine förmliche Parteivernehmung....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 48/17
.... § 48, § 45 Abs. 1, § 46 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ohne Mitwirkung des Richters am BFH A durch Beschluss darüber zu entscheiden, ob ein Grund besteht, der aus Sicht einer Partei die Besorgnis der Befangenheit begründet....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI R 45/17
.... § 227 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung kann ein Termin aus erheblichen Gründen verlegt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. Dezember 1979 II R 56/76, BFHE 129, 297, BStBl II 1980, 208)....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. IV B 22/11
.... § 227 der Zivilprozessordnung vorgetragen hat; neuer Tatsachenvortrag im Beschwerdeverfahren, wie die nunmehr vorgetragenen gesundheitlichen Gründe, muss dabei unberücksichtigt bleiben. 10 b) Keinen Erfolg hat die Rüge, die Finanzgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen seien wegen Mitwirkung ehemaliger Finanzbeamter als Richter fehlerhaft besetzt und nicht als unabhängige und unparteiische Gerichte...
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VIII B 17/08
...Anders als im Geltungsbereich des § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG, nach dem ein Beschluss mit dem Datum der Übergabe an die Geschäftsstelle oder der Bekanntgabe durch Verlesen der Beschlussformel erlassen ist, erfolgt der Erlass eines - wie hier - nicht zu verkündenden Beschlusses (§ 329 Abs. 2 ZPO) im Rahmen der Zivilprozessordnung erst mit der Hinausgabe aus dem inneren Gerichtsbetrieb und damit zu dem...
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 33/17
...Dass das FG dem nachgekommen ist und das FA dem anberaumten Termin ohne Vorliegen eines erheblichen Grunds (§ 227 der Zivilprozessordnung i.V.m. § 155 FGO) ferngeblieben ist, steht außer Streit. 12 b) Allerdings schützt der Anspruch auf rechtliches Gehör die Beteiligten davor, von neuen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten überfahren zu werden (vgl....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 9/11