...Eine solche eindeutig falsche Anwendung des § 138 Abs. 4 ZPO, die dazu führt, dass ein nach § 138 Abs. 3 ZPO wirksames Bestreiten unberücksichtigt bleibt, findet in der Zivilprozessordnung keine Stütze (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 1991 - 1 BvR 729/91, juris Rn. 12; BVerfG, NJW 2001, 1565, 1655 [juris Rn. 21]; BGH, Beschluss vom 21....