...müsste, wobei die Zustände in diesen Flüchtlingslagern jeder Beschreibung spotten, so schlimm sind, dass jemand dorthin zu schicken, eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 3 EMRK darstellt, sodass damit eine akute Gefahr für Leib und Leben verbunden ist, alles Andere wäre v e r f a s s u n g s w i d r i g , weil gegen die Menschenwürde verstoßend, ... den sachverständigen Zeugen...